Informationen zur BarrierefreiheitKinderhaus e.V.
Barrierefreiheit der Website des Kinderhaus e.V.
Hier finden Sie Angaben zum Stand der Barrierefreiheit unserer Webseite gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Der Kinderhaus e.V. Göttingen ist bestrebt, eine Website bereitzustellen, die für ein möglichst breites Publikum zugänglich ist. Wir arbeiten aktiv daran, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gelten für die Webseiten https://www.khgoe.de und https://www.fsj-kinderhaus.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseiten https://www.khgoe.de und https://www.fsj-kinderhaus.de sind aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Diese Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente: nicht alle unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen.
- Bilder ohne Alternativtext: Einige Bilder auf der Website haben keinen Alternativtext. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte.
- Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.
Barrieren melden
Sie haben Barrieren auf unserer Website entdeckt? Teilen Sie uns diese bitte mit, damit wir aktiv werden können. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Hier können Sie Kontakt mit uns aufnehmen um Barrieren zu melden:
- Über unser Kontaktformular auf unserer Kontaktseite. Bitte geben Sie im Nachrichtenfeld das Stichwort "Barriere melden" und den kopierten Link aus der Adresszeile Ihres Browsers an.
- Postalisch: Stichwort "Barriere melden", Kinderhaus e.V., Hospitalstraße 7, 37073 Göttingen,
- oder schreiben Sie uns eine E-Mail, ebenfalls mit dem Stichwort "Barriere melden".
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120-4010,
oder per E-Mail
Datum der Erstellung dieser Erklärung
Die Erstellung der Erklärung für Barrierefreiheit für die Website www.khgoe.de erfolgte am 27.06.2025. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer mit Hilfe der Referenz zur WCAG der W3.org durchgeführten Selbstbewertung.