Unsere Grundsätze

Die allgemeinen Grundsätze der Arbeit des Kinderhaus e.V. sind niedergelegt im → Leitbild des Vereins, das 1997 bis 1999 von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Eltern, ErzieherInnen, pädagogischen Leitungskräften und Vorstands-mitgliedern des Vereins entwickelt und formuliert wurde.

Die Grundlagen der pädagogischen Arbeit in unseren Kindertagesstätten haben wir im Laufe des Jahres 2006 neu definiert und formuliert: → Grundlagen der Pädagogik in den Kindertagesstätten des Kinderhaus e.V. Diese Essentials unserer pädagogischen Grundlagen haben wir in mehrere Sprachen übersetzen lassen und als Flyer veröffentlicht, damit er möglichst viele Eltern erreichen kann:

türk  
polski
  

Qualitätsentwicklungsprozesse

Aufbauend auf dem Leitbild des Vereins und im Einklang mit den pädagogischen Grundlagen unserer Arbeit werden seit 2003 im Rahmen einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung nach der Methode der Integrierten Qualitäts- und Personalentwicklung (IQUE) für unterschiedliche Qualitätsbereiche verbindliche Leitsätze entwickelt, die die für jedermann/jederfrau nachvollziehbar sind, und die die konkrete Arbeit in den Einrichtungen des Kinderhaus e.V. bestimmen.

Leitsätze und Indikatoren zum Thema "Bildungsprozesse von Kindern" - Begleitung und Förderung in Einrichtungen des Kinderhaus e.V.

Leitsätze und Indikatoren zum Thema "Zusammenarbeit mit Familien" in Bezug auf Bildungsprozesse der Kinder in Einrichtungen des Kinderhaus e.V.

Alltagsintegrierte Sprachbildung/Sprachförderung

Durch die Neufassung des Nds. Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) zum 01.08.2018 wurde im § 2 Absatz 4 die Verpflichtung jeder Kindertagesstätte festgeschrieben, im pädagogischen Konzept Aussagen zur Sprachbildung aller Kinder sowie zur individuellen und differenzierten Sprachförderung festzuschreiben und dabei zu berücksichtigen, dass diese Sprachförderung alltagsintegriert durchgeführt werden muss. Außerdem sind Kindertagesstätten gemäß § 3 Absatz 1 dazu verpflichtet,  "spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres, das der Schulpflicht der Kinder gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) unmittelbar vorausgeht, ist die Sprachkompetenz dieser Kinder zu erfassen."

Auf dieser Basis haben wir für den Kinderhaus e.V. allgemeingültige Konzeptbausteine entwickelt, die jeweils für die verschiedenen Altergruppen Krippe und Kindergarten die Grundlagen und die Durchführung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sparchförderung beschreiben.

Alltagsintegrierte Sprachbildung/Sprachförderung in der Krippe

Alltagsintegrierte Sprachbildung/Sprachförderung im Kindergarten

Persönlichkeitsrechte

Im Laufe des Jahres 2013 haben wir uns aufgrund konkreter Nachfragen mit dem Thema Fotos von Kindern in unseren Veröffentlichungen und auf dieser Homepage auseinandergesetzt. Als Ergebnis haben wir neue Richtlinien zu den Persönlichkeitsrechten der Kinder formuliert, die für alle unsere Kindertagesstätten verbindlich sind. Um möglichst allen Eltern in unseren Einrichtungen diese Richtlinien verständlich zu machen, haben wir sie in verschiedene Sprachen übersetzen lassen.

deutsch english francaise español türk русский العربية 文字      polski
  

Beschwerdemanagement

Im Jahr 2019 haben wir den Umgang mit Beschwerden, Anregungen und Kritik in einem verbindlichen Leitfaden zusammengefasst, den Sie hier finden können.

 

Kinderhaus e.V.
Hospitalstraße 7
37073 Göttingen

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