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22.09.2022 AKTUELL: VERHALTEN BEI INFEKTEN

Der Niedersächsische Kultusminister Herr Tonne hat einen Brief an die Schulen und die KiTas verschickt, in dem das Verhalten bei einer Infektion unter den Regelungen des veränderten Infektionsschutzgesetzes erläutert wird. Die beschriebenen Regelungen im Einzelnen:

  • Wer krank ist, bleibt zu Hause!
    Das ist nicht neu und galt schon vor Corona. Wer einen Infekt mit deutlicher
    Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. Fieber, starker Husten, Halsschmerzen) hat, kuriert sich zu Hause aus, bevor er/sie Schule oder KiTa wieder besucht.
  • Nicht jeder Schnupfen ist Corona!
    Mit einem banalen Infekt (z. B. Schnupfen, leichter Husten, kein Fieber, nur leichte Beeinträchtigung des Wohlbefindens) darf die Einrichtung auch weiterhin besucht werden, auch daran hat sich nichts geändert. Um eine einfache Erkältung von einer Corona-Infektion zu unterscheiden, sollte ein entsprechender Test – z. B. ein Selbsttest zu Hause – durchgeführt werden.
  • Freitesten frühestens nach fünf Tagen!
    Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert hat, isoliert sich für mindestens fünf Tage - gezählt ab dem Tag, an dem der Test erstmals positiv war. Nach frühestens fünf Tagen und 48 Stunden ohne Symptome ist es wie bisher möglich sich „freizutesten“. Auch hierfür reicht ein Selbsttest zu Hause aus. Die Eltern bestätigen dann einfach schriftlich gegenüber der Einrichtung, dass das Testergebnis negativ war.

Diese Regelungen gelten gleichermaßen für die Kinder und das Personal. Wir stellen weiterhin Tests für unsere Beschäftigten zur Verfügung um Tests in Verdachtsfällen durchführen zu können. Auch für die Kinder, die drei Jahre und älter sind, werden Tests (vom Land) zur Verfügung gestellt. Das Testen für die Kinder ist jedoch freiwillig und nicht mehr verpflichtend.

Der Brief von Herrn Tonne kann hier eingesehen werden.

15.06.2022 AUFHEBUNG DER TESTSTRATEGIE IM KINDERHAUS

nachdem inzwischen trotz hoher (und wieder steigender) Inzidenzen bei CoViD19 offensichtlich keine verbindlichen Regeln mehr gelten, hat der Vorstand des Vereins am Montag beschlossen, dass die Teststrategie des Kinderhaus e.V. vom 29.11.2021 ab sofort bis auf Weiteres ausgesetzt wird. Sollte sich eine erneute Notwendigkeit für ein zielgerichtetes Testen ergeben oder sollten uns neue Regeln vorgegeben werden, wird eine ggfs. auch veränderte Strategie wieder in Kraft gesetzt.

Konkret heißt das: Tests für KollegInnen sind nicht mehr verpflichtend. Der Kinderhaus e.V. stellt jedoch weiterhin für Alle, die sich freiwillig testen möchten, zwei Tests pro Woche zur Verfügung.

04.05.2022 KEINE GRUPPENSCHLIEßUNGEN DURCH GESUNDHEITSAMT

Wie wir mit einer EMail des Gesundheitsamtes von gestern erfahren haben, wird in Abänderung der erst vor drei Tagen veröffentlichten Richtlinien selbst bei einem Ausbruch der Pandemie in einer Gruppe bzw. KiTa, bei dem mehr als 20% der Kinder und/oder MitarbeiterInnen betroffen sind, die Schließung der Einrichtungen vom Gesundheitsamt nicht mehr angeordnet. Das Gesundheitsamt spricht lediglich eine Empfehlung aus, die Entscheidung für eine Schließung der Grupe bzw. Einrichtung liegt zukünftig bei der Einrichtungsleitung bzw. beim Träger der Einrichtung.

Das Gesundheitsamt betont: " Durch diese Umstellung wird ebenfalls der Anspruch der Kinder auf Beschulung bzw. Betreuung in einer Gemeinschaftseinrichtung unterstützt."

02.05.2022 WEITGEHENDE AUFHEBUNG DER PANDEMIEVORSCHRIFTEN

Zum 01.05.2022 sind seitens des Landes neue Regelungen zum Testen in den KiTas in Kraft getreten, die auf eine weitgehende Abschaffung der bisherigen Einschränkungen für den Betrieb in den KiTas hinauslaufen.

Kurz zusammengefasst besagen die neuen Richtlinien folgendes:

  • Die verpflichtenden Testungen in den Kindergärten werden abgeschafft, Test sind hier wie auch in den Krippen zukünftig freiwillig. Bis Ende Juni werden vom Land weiterhin für die Ü3-Kinder 3 Tests pro Woche zur Verfügung gestellt. Kinder, die in Ihrer Einrichtung an einer angebotenen freiwilligen seriellen Testung nicht teilnehmen, dürfen trotzdem weiterhin die Einrichtung besuchen
  • Ein verpflichtendes ABIT (anlassbezognes intensives Testen) findet nicht mehr statt.
  • Kinder, die ohne Symptome sind und nur aufgrund eines Kontaktes in der Kita oder Krippe Kontaktperson sind, sind nicht mehr quarantänepflichtig
  • Eine Einzelfallmeldung positiver PCR-Tests betroffener Kinder und Mitarbeiter*innen ist weiterhin gefordert.
  • Sollte ein Ausbruchsgeschehen in einer Gruppe der Kita bzw. der gesamten Einrichtung gegeben sein (mehr als 20% der Kinder und ggf. MitarbeiterInnen sind PCR-positiv), prüft das Gesundheitsamt weiterhin, den Betrieb der Gruppe bzw. Einrichtung für 5 Kalendertage zu untersagen. Nach Ablauf der Betriebsuntersagung kann zum Betrieb mit einem attestierten Schnelltest zurückgekehrt werden, ohne dass das Gesundheitsamt Kontakt zur KiTa aufnimmt.

Für den Fall einer durch das Gesundheitsamt angeordneten Schließung hat das Gesundheitsamt ein Informtaionsschreiben zur Verfügung gestgellt, dass Sie hier abrufen können.

24.02.2022 ÄNDERUNG IM VERFAHREN

Und schon wieder gibt es eine Änderung im Pandemieverfahren. Die erst am 15.02.2022 hier veröffentlichten Regelungen gelten teilweise schon nicht mehr und werden durch neue ersetzt.

Im Einzelnen:

Das sog. ABIT-Verfahren (tägliche Testung aller Kinder in einer Kindergartengruppe) wird nicht mehr vom Gesundheitsamt angeordnet, sondern von der KiTa direkt veranlasst. Die zwei zusätzlichen Tests müssen die Eltern auch nicht mehr selbst organisieren bzw. bezahlen, sondern sie werden ab sofort von der KiTa zur Verfügung gestellt.

Zur Information: die KiTas müssen ab sofort auch nicht mehr jeden positiven Selbsttest melden, sondern nur noch die positiven PCR-Tests.

Zusammenfassend läst sich sagen, dass damit die Verantwortung für das gesamte Verfahren fast komplett an die KiTas bzw. deren Träger abgegeben wurde.

Eine Zusammenfassung der Neuregelung für die Eltern findet sich hier:

15.02.2022 NEUREGELUNG IM PANDEMIEVERFAHREN

Mit dem heutigen Datum wurde vom Göttinger Gesundheitamt eine Neuregelung in Kraft gesetzt, die den Umgang mit Verdachtsfällen auf Krankheit und nachgewiesenen Infektionsfällen regelt. Mit dieser Neuregelung entfällt die Meldung von Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt.

Kurz zusammengefasst besagen die neuen Regeln folgendes:

Positive Selbsttests (Krankheitsverdacht)

Die KiTa meldet ab sofort jeden positiven Selbsttest (Kinder, Beschäftigte) an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt wird für 5 Betreuungstage das sog. „ABIT-Verfahren“ (ABIT = AnlassBezogenes Intensives Testen) anordnen, d.h. Eltern müssen ihre Kinder 5 Betreuungstage täglich testen (nicht nur 3 mal pro Woche). Die Teilnahme am ABIT-Verfahren ist freiwillig, allerdings dürfen Kinder, die nicht täglich getestet werden, nicht betreut werden und in dieser Zeit die KiTa nicht betreten!
Die Kita stellt 3 Test/Woche kostenlos zur Verfügung, 2 Tests müssen die Eltern selber organisieren (Alternativ: Kostenlose Bürgertests).
Die Gruppe wird nicht mehr sofort geschlossen! Kinder mit negativem Selbsttest werden weiter betreut.

ACHTUNG: Diese Regelung gilt nur für Kindergartengruppen! Die Ausnahme für Krippen s. u. "Positive PCR-Tests"

Positive PCR- Tests (infizierte Person)

Einzelfälle

Die KiTa meldet Einzelfälle von mit PCR-Test getesteten Personen (Kinder, Beschäftigte) an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt startet ggfs. – wenn nicht schon geschehen - das ABIT-Verfahren (s.o.). Weiteres wird nicht veranlasst.

Ausnahme Krippe: Meldung von Einzelfällen an das Gesundheitsamt. Kein ABIT-Verfahren, daher wird schon bei einem positiven PCR-Fall der Betrieb der Gruppe für 5 Kalendertage untersagt.

Mehr als 20% der Kinder einer Gruppe PCR-positiv innerhalb von 10 Tagen

Die Meldung dieser Fälle hat absolute Priorität im Gesundheitsamt. Die KiTa erhält schnellstmöglich einen Rückruf. In der Regel wird das Gesundheitsamt die Untersagung des Betriebes der betroffenen Gruppe(n) anordnen.

Um eine transparente Information der Eltern zu gewährleisten, hat das Gesundheitsamt der Stadt mit der Ankündigung des neuen Verfahrens Informationsschreiben an uns herausgegeben, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen:

Wir bitten alle Eltern, diese Informationen unbedingt zur Kenntnis zu nehmen. Die hier dargestellten Regelungen gelten ab sofort.

09.02.2022 TESTPFLICHT IN KINDERTAGESSTÄTTEN

Wie Sie sicher schon gehört haben, tritt ab dem 15.02.2022 eine durch den § 15 der Corona-Verordnung des Landes festgelegte Testpflicht in Kraft: alle Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, müssen für den Besuch einer KiTa einen negativen Corona-Test vorlegen. Die Verpflichtung zum Testen betrifft alle Kinder ab drei Jahren, egal ob sie Krippe oder Kindergarten besuchen.

Befreit von der Testpflicht sind nur Kinder, die entweder dreimal geimpft oder zweimal geimpft und genesen sind. Für Schulkinder in unseren JuniorClubs gilt die Testpflicht nur für die Ferienbetreuung (ansonsten gilt die Testpflicht in der Schule).

Die Testpflicht umfasst drei Tests pro Woche. Diese Tests bekommen Sie als Eltern von der KiTa ausgehändigt. Da das Land derzeit nur Nasenabstrichtests zur Verfügung stellen kann, haben wir (zumindest für die Zeit bis Ende Februar) in Eigenregie Tests besorgt, die auch als sog. "Lolli-Tests" angewendet werden können - das wird die Akzeptanz durch Ihre Kinder sicherlich erhöhen.

Ansonsten läuft die Testung wie bisher auch schon: die Kinder werden werden Montags, Mittwochs und Freitags vor dem Besuch der KiTa zu Hause getestet, das Testergebnis wird auf einer Ihnen zur Verfügung gestellten Liste gegenüber der KiTa-Leitung durch Ihre Unterschrift bestätigt.

Sollte Ihr Kind die Testung partout nicht zulassen, sprechen Sie bitte die KiTa-Leitung an. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer sog. "Umfeld-Testung", d.h. eine enge erwachsene Bezugsperson testet sich anstelle des Kindes und bestätigt dann das negative Ergebnis ebenfalls gegenüber der KiTa-Leitung.

Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass für ungestestete Kinder grundsätzlich ein Zutrittsverbot für die KiTa gilt! Unsere Leitungen sind angehalten, dieses Zutrittsverbot zu überwachen und auch durchzusetzen.

Der Nds. Kultusminister Herr Tonne hat auf der Homepage des Ministeriums einen Elternbrief zur verpflichtenden Testung veröffentlicht, den Sie hier ansehen können.

24.01.2022 AKTUELLE REGELUNGEN ZUR QUARANTÄNE

Seit dem 15.01.2022 gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung. Gleichzeitig wurde eine "Corona-Absonderungsverordnung" erlassen, die ebenfalls seit dem 15.01.2022 gilt. Damit über die zu ergreifenden Maßnahmen in Hinsicht auf Quarantäne und Isolation Klarheit herrscht, veröffentlichen wir an dieser Stelle die Absonderungsverordnung in kompakter Form (hier der Download als pdf).

               

               

Eine Übersicht der derzeit in Niedersachsen gültigen Corona-Vorschriften kann auf dieser Seite der Nds. Landesregierung eingesehen werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine derzeit gültige Vorschrift handelt, die sich möglicherweise bedingt durch die äußerst dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie jederzeit ändern kann. Wir werden bei Änderungen diese möglichst zeitnah ebenfalls hier veröffentlichen.

21.12.2021 BITTE UM BESONDERE VORSICHT

Mit dem Auftreten der neuen Omikron-Variante des Coronavirus und den dramatischen Warnungen von medzinischen Experten und aus der Politik vor der Gefahr einer Infektion auch für doppelt und dreifach geimpfte Personen möchten wir noch einmal die dringende Bitte an alle Sorgeberechtigten herantragen:

Wenn Ihre Kinder Krankheitssymptome zeigen sollten, die wirklich nicht nur auf einen leichten Schnupfen hinweisen, lassen Sie sie bitte zu Hause! Nur durch eine konsequente Prävention können wir verhindern, dass die Infektionsgefahr auch durch andere Erreger als Coronaviren eingedämmt werden kann und es nicht zu massenhaften Ausfällen des Personals in den KiTas und dadurch zu Einschränkungen des Betriebes kommt.

01.12.2021 BOOSTERIMPFUNG FÜR BESCHÄFTIGTE

Am 08.12.2021 findet vormittags zwischen 9:00 Uhr und 12:30 Uhr in unserer Zentralen Verwaltung in der Hospitalstraße eine Booster-Impfaktion durch unseren Betriebsarzt statt. Aus allen Einrichtungen des Kinderhaus e.V. haben sich dafür etwa 75 MitarbeiterInnen angemeldet, teilweise auch mehrere KollegInnen aus einzelnen Einrichtungen.

Wir versuchen, die Aktion insoweit zeitlich zu organisieren, dass nicht alle Impfwilligen auf einmal aus den KiTas abgezogen werden. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass an diesem Vormittag möglicherweise für einen Zeitraum nur eingeschränkt Personal zur Verfügung steht. Sollten bei den Geboosterten unvorhersehbare Impfreaktionen auftreten, könnten auch an den beiden Folgetagen Einschränkungen möglich sein.

Wir hoffen auf das Verständnis unserer Eltern für diese Aktion, mit der wir den Schutz von Kindern und Beschäftigten in den KiTas verbessern wollen.

01.12.2021 REGELN FÜR EINGEWÖHNUNG UND ELTERNGESPRÄCHE

Zur Zeit verschlechtert sich die aktuelle Situation unter Corona täglich dramatisch. Wir sind alle dazu aufgerufen, Kontakte nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. auf das notwendigste Maß zurück zu fahren, oder – wenn es nicht anders möglich ist – die erforderlichen Schutzvorkehrungen äußerst streng und konsequent umzusetzen.

Dies gilt für Kindertageseinrichtungen umso mehr, als sich die Kinder im Gegensatz zu Erwachsenen nicht durch eine Impfung schützen können. Bei die Beschäftigten in den KiTas wenden wir eine stringente Teststrategie an, auch die Kinder (über 3 Jahren) können sich drei Mal in der Woche testen lassen - trotzdem müssen wir als präventive Maßnahme vermeiden, dass durch Außenstehende eine Infektion in die KiTa eingetragen werden kann. Das dient nicht zuletzt der Vermeidung einer Schließung von KiTas wegen eines Corona-Ausbruchs.

Daher gilt ab sofort für das Betreten der KiTas durch Eltern bei Elterngesprächen oder für Zeiten der Eingewöhnung folgendes Verfahren:

  • Für Elterngespräche muss von den teilnehmenden Eltern das zertifizierte Ergebnis eines PCR- oder Antigen-Testes vorgelegt werden, dass nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Test) oder 48 Stunden (PCR-Test) sein darf.
  • Für Eingewöhnungen, die nur von jeweils einem Elternteil begleitet werden dürfen, muss entweder das zertifizierte Ergebnis eines PCR- oder Antigen-Tests vorgelegt werden, wobei das PCR-Testzertifikat für 24 Stunden und das PCR-Testzertifikat für 48 Stunden gültig ist, oder es wird vor Betreten der KiTa ein Antigen-Test zum Selbstkostenpreis von 5 EURO ausgehändigt, der unter der Aufsicht der KiTa-Leitung durchgeführt werden muss.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen und hoffen, damit einen Beitrag zum Schutz der Kinder und Beschäftigten in der KiTa zu leisten.

29.11.2021 NEUE TESTSTRATEGIE IN KRAFT

Durch die Änderung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 22.11.2021 trat mit einer leichten Verzögerung am Montag, den 29.11.2021 die neue Teststrategie des Kinderhaus e.V. für die Beschäftigten in allen Einrichtungen in Kraft. Grundlage ist insbesondere der neu § 28b IfSG, der den Zugang von Beschäftigten unter anderem zu allen "Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können", regelt.

Wesentlicher Inhalt unserer neuen Teststrategie sind die folgenden Punkte:

  • Zwei Mal pro Woche erhalten alle MitarbeiterInnen des Kinderhaus e.V. - egal ob geimpft/genesen oder ungeimpft - einen Antigen-Schnelltest zum Selbsttesten. Diese Tests führen alle - i.d.R. Monatgs und Mittwochs vor Dienstantritt - in Eigenregie durch. Das Testergebnis teilen alle der KiTa-Leitung durch Vorlage des Teststreifens oder durch einen anderen glaubhaften Beweis (z.B. Foto des Teststreifens) mit. Die KiTa-Leitung kann die MitarbeiterInnen zu Selbsttests unter ihrer Aufsicht verpflichten.
  • Alle geimpften/genesenen MitarbeiterInnen des Kinderhaus e.V. legen einmalig der KiTa-Leitung einen Nachweis über die vollständige Impfung (per Corona-Warn-App, CovPass etc. oder "gelben" Impfausweis) oder über die Genesung nach einer Corona-Infektion vor. Die KiTa-Leitungen dokumentieren die Gültigkeit und Dauer der Nachweise.
  • Alle ungeimpften MitarbeiterInnen des Kinderhaus e.V. dürfen die KiTas nur dann betreten, wenn Sie vor Dienstantritt den KiTa-Leitungen an den Tagen, an denen sie sich nicht in Eigenregie testen dürfen, einen zertifizierten Testnachweis einer dafür zugelassenen Teststelle vorlegen. Der Testnachweis muss entweder ein PCR-Test sein, der nicht älter als 48 Stunden zum Zeitpunkt der Volage ist, oder ein Antigen-Schnelltest, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 24 Stunden ist.
  • MitarbeiterInnen sind alle pädagogischen Kräfte des Kinderhaus e.V. inklusive aller Vertretungskräfte und der beim Kinderhaus e.V. beschäftigten FSJ und BFD, sowie die MitarbeiterInnen in der Küche, die HausmeisterInnen und die FachberaterInnen, wenn sie während der Betreuungszeit eine KiTa, Schule oder Gruppe betreten. Die SchülerInnen der berufsbildenden Schulen, die im Rahmen ihrer Ausbildung ein Praktikum in einer KiTa oder einem JuniorClub absolvieren, sind in diesem Testkonzept den MitarbeiterInnen gleichgestellt.

Die Einhaltung dieser Regeln wird von den KiTa-Leitungen kontrolliert und dokumentiert.

Die Teststrategie gilt solange, bis der der Bund, das Land oder die Stadt Göttingen, die rechtlichen Grundlagen so ändern, dass sie diesem Konzept entgegenstehen oder der Kinderhaus e.V. dieses Konzept durch eine neue Teststrategie ersetzt.  

15.11.2021 AUSGABE NEUER TESTS FÜR KITA-KINDER

Wir geben die in der letzten Woche an uns ausgelieferten Tests für die Kinder, die bis zum 31.12.2021 das dritte Lebensjahr vollendet haben/vollenden werden, ab heute wieder an die KiTas aus, die diese in der bisher praktizierten Weise an die Eltern ausgeben.

Hinweisen möchte ich darauf, dass es sich diesmal nicht um sog. "Lolli-Tests" handelt, also Speichel-Tests, sondern dass jetzt die auch bei den Erwachsenen üblichen Nasen-Tests ausgegeben werden. Als Hintergrund dieser Änderung teilte das Land Niederachsen mit, dass die Zulassung des Bundesamtes für Medizintechnik für die Speicheltests ausgelaufen war, und bisher keine neue Zulassung für Speicheltests erteilt wurde.

Eine sehr kritische Anmerkung zu den ausgelieferten Tests möchte ich an dieser Stelle an die Adresse der Landesregierung aber unbedingt loswerden: alle Test sind einzeln verpackt, und zwar in Plastik! Dass diese Beschaffungspolitik nicht nachhaltig ist, ist auf den ersten Blick sichtbar. Die Landesregierung Niedersachsen hat auch in der Frage, in welcher Verpackung von ihr bestellte Tests geliefert werden, sensibler mit einer immer einer wieder beschworenen nachhaltigen Politik umzugehen, sie hat hier in gewisser Weise eine Vorbildfunktion. So eine Auslieferung taugt aber nun wahrlich nicht zum Vorbild!

Allerdings werden die ausgelieferten Tests mengenmäßig sowieso nur ca. zwei Wochen reichen - wir hoffen auf eine möglichst schnelle Nachlieferung. Ich hoffe, dass die nächste Lieferung in einer nachhaltigeren Form kommt.

Noch zwei Hinweise: es sind wieder drei Tests pro Woche vorgesehen. Diese sollen jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag morgen im häuslichen Umfeld durch die Eltern erfolgen. Eine Testpflicht besteht nicht.

11.11.2021 WANN MUSS ICH IN QURANTÄNE?

Die Nds. Landesregierung hat heute (11.11.2021) eine komprimierte Handlungsanleitung in Form von übersichtlichen Grafiken heraus gegeben, die auf Fragen eingeht, die derzeit angesichts der rasant dynamischen Entwicklung der Inzidenz-Zahlen immer dringender auftauchen.

Konkret geht es um die Fragen, wann und wie lange infizierte Personen sich in Quarantäne begeben müssen, wer gilt bei der Festlegung von Quarantäne-Maßnhamen als Kontaktperson, aber auch die Fragen: was mache ich, wenn ich bei mir Symptome feststelle? Oder: was mache ich nach einem positiven Antigen-Schnelltest? Und schließlich: was mache ich, wenn ich auf der Corona-Warn-App einen Warnhinweis erhalte?

Wir finden diese Schaubilder hervorragend selbsterklärend und stellen Sie den Besuchern unserer Homepage gerne zur Verfügung. Unten kann jede/r für die interessierenden Fragen auf die entsprechende Folie klicken und sich die Handlungsanweisung anzeigen lassen, oder die gesamte grafisch aufbereitete Handlungsanleitung als PDF-Datei herunterladen oder diesen link zum Download der ganzen Verordnung in Textform benutzen.

                             

                             

                             

         

05.10.2021 TESTKONZEPT FÜR KINDERHAUS e.V. IN KRAFT

Nach interner Abstimmung ist zum 01.10.2021 ein Testkonzept für alle Beschäftigten im Kinderhaus in Kraft getreten, welches auf die Situation angepasst ist, dass vor einem möglichen erneuten Anstieg der Corona-Fallzahlen immer noch nicht alle Mitarbeitenden in den KiTas einen vollständigen Impfschutz haben.

In der Präambel unseres Testkonzeptes wird eingehend festgestellt:

"Kinder unter 12 Jahren können nicht geimpft werden. Damit können wir Kinder nicht individuell vor einer Ansteckung und Erkrankung schützen. Wir wissen auch noch nicht, welche Langzeitfolgen eine Infektion mit SARS-CoV-2 im Kindesalter (z.B. in der Pubertät oder im Erwachsenalter) hat.
In Gemeinschaftseinrichtungen ist das Risiko einer Ansteckung für Ungeimpfte besonders groß.
Bei einer Infektion in der Kita können viele Menschen erkranken. Außerdem kann sich das Virus durch die Kontakte der Familien schnell verbreiten. Infektionsketten können nur schwer unterbrochen werden...
Für den Kinderhaus e.V. bedeutet dies, dass wir die Kinder in den Kitas, Schulen und Gruppen aktiv vor Infektionen schützen müssen. Neben der Umsetzung der Landes-Rahmen-Hygienepläne für Kitas und Schulen, müssen wir möglichst sicherstellen, dass keine SARS-CoV-2-Infektionen durch Kinderhaus-MitarbeiterInnen in die Kitas getragen werden.
Niemand soll sich durch eine/n Kinderhaus-MitarbeiterIn in einer Gemeinschaftseinrichtung mit SARS-CoV-2 anstecken."

Auf dieser Grundlage werden alle nicht vollständig geimpften MitarbeiterInnen, die Kontakt zu Kindern haben, verpflichtet, sich täglich zu testen und die Testergebnisse gegenüber den KiTa Leitungen zu dokumentieren.

Im Gegensatz zur niedersächsischen Corona-Verordnung ist der Kinderhaus e.V. der Ansicht, dass eine Testung auf für geimpfte und Genesene sinnvoll und notwendig ist, da nach neuesten Untersuchungen der Universität Oxford die Viruslast bei geimpften und nicht geimpften Personen bei einer Infektion durch die vorherrschende Delta-Variante des Corona-Virus etwa gleich hoch ist. Daher verpflichten wir weiterhin auch die geimpften und genesenen Personen zu zwei Tests pro Woche, wie wir das schon seit Mitte März 2021 praktizieren.

Das Testkonzept wird ab sofort umgesetzt. Es tritt außer Kraft, wenn der Bund, das Land oder die Stadt Göttingen, die rechtlichen Grundlagen so ändern, dass sie diesem Konzept entgegenstehen oder der Kinderhaus e.V. dieses Konzept durch ein neues Testkonzept ersetzt.

01.10.2021 NEUE "LOLLI-TESTS" FÜR KITA-KINDER AUSGELIEFERT

Am heutigen Tag wurde dem Kinderhaus e.V. die nächste Lieferung von "Lolli-Tests" für die alle Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, übergeben. Wir stellen diese umgehend den KiTas zur Verfügung.

Die Tests werden an die Eltern in der festgelegten Menge ab Montag, den 04.10.2021 von den KiTas ausgegeben. Wir bitten erneut alle Eltern, ein Formular zu unterschreiben, in dem sie erkären, ob sie an den Testungen teilnehmen oder nicht. Das dient für uns zur Dokumentation gegenüber dem Land über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Tests. Außerdem werden wir den Eltern wieder ein Formular aushändigen, in dem sie bei Teilnahme an den Testungen die Ergebnisse eintragen, durch Unterschrift bestätigen und diese von der KiTa-Leitung gegenzeichnen lassen.

Die jetzt zur Verfügung gestellten Test reichen bis Mitte November 2021. Im Unterschied zur vorherigen Testreihe sind drei Tests pro Woche vorgesehen. Diese sollen jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag morgen im häuslichen Umfeld durch die Eltern erfolgen. Eine Testpflicht besteht nicht.

Noch ein Hinweis zu den Tests: die jetzigen Tests unterscheiden sich von den vorherigen, dass sie sowohl für einen Nasenabstrich wie auch für eine Speichelprobe vorgesehen sind. Die Kinder können aber wie bisher gewohnt damit auch eine Speichelprobe beim Lutschen erzeugen.

21.09.2021 IMPFAUFRUF DES CORONA-KITA-RATES

Der Corona-KiTa-Rat tauscht sich regelmäßig zu den Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung während der Corona-Pandemie aus. Er wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der Kommunen, von Trägerverbänden und Gewerkschaften, der Bundeselternvertretung, des Bundesverbands für Kindertagespflege sowie der Kinder- und Jugendärzte an.

Hier der Wortlaut des gestern veröffentlichten Aufrufs:

Der Corona-KiTa-Rat ruft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Kindertagespflegepersonen zur Impfung auf.

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen,
liebe Kindertagespflegepersonen,

Kinder haben in diesem und im letzten Jahr immer wieder auf vieles verzichten müssen: auf Freunde, Verwandte, gewohnte Freizeitaktivitäten, häufig auch auf unbeschwerte Zeit in der Kita oder der Kindertagespflege. Wissenschaftliche Studien belegen: die Einschränkungen durch Corona haben Kinder psychisch und körperlich belastet.

Inzwischen haben wir mit der Corona-Schutzimpfung einen wichtigen Schlüssel im Kampf gegen die Pandemie in der Hand. Damit können wir individuelle Risiken einer Erkrankung weitgehend verhindern und als Gesellschaft pandemiebedingte Einschränkungen hinter uns lassen.

Viele Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung haben sich bereits impfen lassen. Mittlerweile haben laut der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium für Gesundheit geförderten Corona-KiTa-Studie rund 80 Prozent des pädagogischen Personals in Kitas eine Erstimpfung erhalten. Dies ist ein großer Erfolg, allerdings zeigen sich noch große regionale Unterschiede. Um Corona erfolgreich zurückzudrängen und die Einrichtungen sowie Kindertagespflegestellen offen zu halten, braucht es noch mehr Menschen, die mitmachen.

Eine große Gruppe kann jedoch nicht geimpft werden. Das sind vor allem Kinder unter 12 Jahren, für die noch kein Impfstoff zugelassen ist. Ergebnisse aus der Corona-KiTa-Studie zeigen, dass die Infektionszahlen in dieser Altersgruppe wieder steigen. Zum Glück sind ihre Krankheitsverläufe zumeist mild – aber auch bei Kindern kommt es manchmal zu Komplikationen. Die langfristigen Folgen einer Corona-Erkrankung sind darüber hinaus noch nicht abschließend erforscht. Zusätzlich können Corona-Infektionen und einhergehende Quarantäneanordnungen für Kontaktpersonen auch dazu führen, dass Kinder wieder zeitweise zu Hause betreut werden müssen

Mit einer Corona-Schutzimpfung können Sie sich selbst, Ihre Angehörigen, Ihren Freundeskreis, Mitarbeitende in Ihrer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht selber impfen lassen können, und natürlich die Kinder vor einer Ansteckung schützen. Große Krankheitswellen und lange Ausfallzeiten – die alle Kinder, das pädagogische Personal und auch Eltern belasten – lassen sich damit spürbar eindämmen.

Deswegen möchten wir Sie bitten: Helfen Sie mit, Kinder und Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu schützen. Helfen Sie mit, dass Kitas und Kindertagespflegestellen geöffnet bleiben und lassen Sie sich impfen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Solidarität.
Ihr Corona-KiTa-Rat

Weitere Informationen finden Sie auf www.fruehe-chancen.de/impfenschuetzt und unter #HierWirdGeimpft. Außerdem erhalten Sie im Anhang ein Poster mit dem Impfaufruf des Corona-KiTa-Rats, das Sie ausdrucken und aushängen können.

20.09.2021 DARF MEIN KIND IN DIE KITA?

Das Nds. Kultusministerium hat am 25.08.2021 ein neues Konzept zu der für alle Eltern und Beschäftigten relevanten Frage: "Darf mein Kind in die KiTa, wenn es Krankheitssymptome aufweist?" bekannt gegeben und gleichzeitig auf der Homepage des Ministeriums ein zusammenfassendes Schaubild veröffentlicht, die wir beides als verbindliche Handlungsanweisung auch hier öffentlich machen.

Erklärend zum Schaubild heißt es in der Vorlage:

"Sofern ein Kind Krankheitssymptome zeigt, melden die Erziehungsberechtigen ihr Kind umgehend in der Kindertageseinrichtung bzw. bei der Kindertagespflegeperson krank. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen abgestimmt und die Eltern erhalten von der Kita bzw. der Kindertagespflegeperson Informationen zu den geltenden Wiederzulassungsregelungen. Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Kita/Kindertagespflegeperson, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen. Es sollte auch geringfügiger Schnupfen, gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern vorzugsweise über einen PCR-Test bzw. alternativ über einen Schnelltest abgeklärt werden, sofern diese Symptome nicht durch eine bekannte Vorerkrankung erklärt werden können."

13.09.2021 NEUE QUARANTÄNEREGELUNGEN IN GÖTTINGEN

Wie uns das Gesundheitsamt am Wochenende per vorläufiger Eilmeldung mitteilte, gelten ab sofort auf Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) folgende neue Quarantäneregeln:

Der erste volle Tag der Quarantäne ist der Tag nach dem letzten Kontakt zum bestätigten COVID-19-Fall. Ab diesem Tag wird gezählt, bis die Anzahl an Tagen der empfohlenen Quarantänedauer erreicht ist (volle Tage).

Die Dauer der Quantäne wird danach wie folgt bemessen:

  1. 10 Tage Quarantäne ohne abschließenden Test
  2. 5 Tage mit PCR-Test bei Probenentnahme frühestens am 5. Tag. Nicht vorher!!!
    Die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt durch das Gesundheitsamt erst nach Erhalt des negativen Testergebnisses. Für Schüler und Schülerinnen sowie Kinder bis zur Einschulung ist ein POC-Antigen- Test ausreichend (kein Selbsttest)
  3. 7 Tage mit Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) bei Probenentnahme frühestens am 7. Tag. Nicht vorher!!!
    Die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt durch das Gesundheitsamt erst nach Erhalt des negativen Testergebnisses.

Eine Freitestung nach dem 5. oder 7. Tag ist nur bei Personen ohne Krankheitssymptome möglich!

01.09.2021 "LOLLI-TESTS" FÜR KINDERGARTENKINDER VERFÜGBAR

Heute morgen wurde den Trägern von der Stadt Göttingen mitgeteilt, dass die von Herrn Kultusminister Tonne bereits für Anfang Juli versprochenen Lolli-Tests für Kindergartenkinder tatsächlich in Göttingen eingetroffen sind und zur Abholung bereit seien. Ebenfalls ab heute können die Tests in der Gemeinde Rosdorf von uns im Empfang genommen werden.

Allerdings gibt es reichlich Verwirrung über den Umfang der Testungen. Das Ministerium sprach zunächst von zwei Tests pro Kind und Woche für einen Zeitraum von insgesamt neun Wochen, nun ist auf der Homepage des Nds. Kultusministeriums in den FAQs zur Kindertagesbetreuung zu lesen, dass die Landesregierung den Landkreisen und kreisfreien Städten ab September bis Jahresende 2021 insgesamt drei Antigen-Schnelltests pro Kind im Kindergartenalter und Woche zur Weiterverteilung an die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zur Verfügung stellt.

Letzteres stimmt so bisher jedenfalls nicht, denn die Lieferung an die Städte und Landkreise erfolgte wohl eher auf der Berechnung von zwei Tests pro Kind und Woche. Aber offenbar sind selbst dafür nicht ausreichend Tests vom Land - welches diese zentral bestellt und bezahlt hat - geliefert worden. Jedenfalls stehen uns in der Stadt Göttingen zunächst 1.200 Tests zur Verfügung. Das reicht, um alle Kinder, die im September das dritte Lebenjahr vollendet haben oder vollenden, für vier Wochen je zwei Mal zu testen. Angeblich ist dies laut Auskunft des Jugendamtes nur die erste Charge einer Gesamtlieferung, weitere Lieferungen sollen folgen - warten wir's ab. Für die KiTa Ulmenstraße in Rosdorf stehen derzeit 400 Tests zur Verfügung, auch das reicht bei zweimaligem Testen für vier Wochen.

Nach Rücksprache mit dem Jugendamt der Stadt Göttingen werden wir zunächst so verfahren: Jedes Kind, das bis zum Ende des Monats September am 30.09.2021 das dritte Lebensjahr vollendet hat, egal ob in Kindergarten oder Krippe, bekommt Tests, und zwar für Testungen ab dem Zeitpunkt, wenn es drei Jahre alt geworden ist. Es wird zweimal pro Woche getestet.

Die Tests werden an die Eltern in der festgelegten Menge von den KiTas ausgegeben, möglichst noch im Laufe dieser Woche. Wir bitten alle Eltern, ein Formular zu unterschreiben, in dem sie erkären, ob sie an den Testungen teilnehmen oder nicht. Dieses dient für uns zur Dokumentation gegenüber dem Land über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Tests. Außerdem werden wir den Eltern ein Formular aushändigen, in dem sie bei Teilnahme an den Testungen die Ergebnisse eintragen, durch Unterschrift bestätigen und diese von der KiTa-Leitung gegenzeichnen lassen. Die Testungen beginnen am Montag, den 06.09.2021 und sollen jeweils am Montag und am Donnerstag morgen im häuslichen Umfeld durch die Eltern erfolgen. Eine Testpflicht besteht nicht.

Wir hoffen, dass wir den Betrieb dieser Teststrategie möglichst reibungslos starten können und auch die Versorgung mit Folgetests durch das Land ohne Probleme klappt.

25.08.2021 INFORMATIONEN FÜR REISERÜCKKEHRER UND KITA-BESUCH

Die Urlaubszeit ist zu Ende, das neue Kindergartenjahr beginnt und unsere KiTas haben wieder geöffnet. Seit dem 01.08.2021 gelten folgende Quarantäneregeln nach der Rückkehr von Reisen ins Ausland (Gültigkeit bis zunächst 30.09.2021):

Personen, die sich im Ausland aufgehalten haben und älter als 12 Jahre sind, müssen unabhängig von der Art des Verkehrsmittels (Flugzeug, Bahn, Auto pp.) und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat, grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen.

Kinder unter 12 Jahre sind von der Nachweispflicht befreit. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis schon vor Abreise vorlegen.

Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, für das ein besonders hohes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde, weil

  • in diesem Risikogebiet eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus besteht (Hochinzidenzgebiet), oder
  • in diesem Risikogebiet bestimmte Varianten des Coronavirus verbreitet aufgetreten sind (Virusvariantengebiet),

müssen sich unmittelbar in häusliche Quarantäne begeben.

Welche Gebiete als Hochinzidenzgebiete bzw. Virusvariantengebiete einzustufen sind, finden Sie tagesaktuell auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de/risikogebiete).

Bei Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage.

Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Vergessen Sie nicht: Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit Bußgeldern geahndet werden.

Bitte informieren Sie die KiTa über die Dauer evtl. Quarantänemaßnahme

Beendigung der Quarantäne bei Hochrisikogebieten: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne endet mit dem Zeitpunkt der Übermittlung. Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Im Fall der Übermittlung eines Testnachweises darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein.

Für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise automatisch.

31.05.2021 KINDERHAUS-BÜRO WIEDER GEÖFFNET

Parallel zum heutigen Start der KiTas im Szenario A (Normalbetrieb) ist auch unser zentrales Büro in der Hospitalstraße ab heute, 31.05.2021, wieder uneingeschränkt zu den üblichen Sprechzeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr zu erreichen.

Die Abstandsregeln und die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen oder FFP-2 Maske bleiben weiter bestehen.

31.05.2021 AB HEUTE WIEDER NORMALBETRIEB IN UNSEREN KITAS

Eine endgültige Verordnung des Landes zur Regelung der Öffnungen in den KiTas ist zwar noch nicht in Kraft getreten, aufgrund eines Hinweises des MK von Ende letzter Woche ist es jedoch amtlich: ab dem heutigen Montag, den 31.05.2021, laufen unsere KiTas wieder im Normalbetrieb.

Grundlage dafür ist der sog. Stufenplan 2.0, nach dem das "Szenario A" - also der Normalbetrieb - bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 eintritt.

Die Regularien für den Wechsel in die Szenarien A, B und C sind dabei folgende:

Maßgeblich für einen Szenarienwechsel ist grundsätzlich eine öffentlich bekanntzugebende Allgemeinverfügung des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt (beim Über-/Unterschreiten von Schwellenwerten gilt der Szenarienwechsel damit grundsätzlich nicht „automatisch“).

Wenn in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege gelegen ist, die 7-Tage-Inzidenz den jeweils maßgeblichen Inzidenzwert (Schwellenwert) an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, so setzt der jeweils zuständige Landkreis oder die jeweils zuständige kreisfreie Stadt durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung die jeweilige Maßnahme um, die ab dem übernächsten Tag gilt.

Sobald der jeweils maßgebliche Inzidenzwert (Schwellenwert) an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Sonn- & Feiertage unterbrechen die Zählung nicht) unterschritten ist, legt der jeweils zuständige Landkreis oder die jeweils zuständige kreisfreie Stadt durch öffentlich bekanntzugebende Allgemeinverfügung fest, dass ab dem übernächsten Tag die jeweilige Maßnahme wieder aufgehoben wird.

Für die 7-Tage-Inzidenz werden die vom Robert Koch-Institut im Internet unter www.rki.de/inzidenzen für die betreffenden Kommunen veröffentlichten Zahlen zugrunde gelegt.

(Quelle: Nds. MK, Fragen und Antworten zum Betrieb an Kindertageseinrichtungen, veröffentlicht 27.05.2021)

Als Ergänzung dazu teilt das MK mit:

Hat ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt in einer Allgemeinverfügung den Zeitpunkt der Über- oder Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 in einem anderen Bereich (z. B. für den Einzelhandel) bereits festgestellt, so gilt diese Feststellung auch in Bezug auf die jeweiligen Maßnahmen im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Hierauf wird die neue Corona-Verordnung abstellen, so dass rechtstechnisch eine Öffnung der Kindertageseinrichtungen im Szenario A zum kommenden Montag (31.05.) grundsätzlich möglich ist.

Diese Allgemeinverfügung hatten Stadt und Landkreis Göttingen für den Einzelhandel am 26.05.2021 erlassen, so dass der Wechsel in das Szenario A ab heute rechtskräftig ist.

06.05.2021 NEUREGELUNG IN DER CORONA-VOERODNUNG DES LANDES

Ab Montag, den 10.05.2021 gilt aufgrund der geänderten Regelungen im Infektionsschutzgesetz ("Corona-Notbremse") eine neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, in der der Betrieb der Kindertageseinrichtungen wie folgt geregelt wird:

Wenn eine Kommune die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen überschreitet, dann ist in allen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen der Betrieb untersagt, eine Notbetreuung (Szenario C) ist jedoch möglich.

Sofern die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis, der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover unter 165 liegt, können die Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario B) betrieben werden. Die Kindertageseinrichtungen sind damit im Grundsatz geöffnet, alle Kinder werden in der Gruppe betreut, in die sie aufgenommen wurden. Die Durchmischung von Kindern unterschiedlicher Gruppen ist dabei untersagt.

Für die Ermittlung der Inzidenzzahl sind die vom Robert Koch-Institut für die betreffenden Kommunen veröffentlichten Zahlen zugrunde zu legen.

Darüber, in welchem Szenario der Betrieb einer Kindertageseinrichtung aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens erfolgen kann, entscheiden nicht die Einrichtung oder der Träger, sondern der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt bzw. die Region Hannover mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung.

Die zeitlichen Vorgaben zu einem Wechsel zwischen den Szenarien ergeben sich aus § 1a der Corona-Verordnung: Wenn erkennbar wird, dass die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 165 überschreitet, wird der Wechsel ins Szenario C ab dem übernächsten Tag nach Erlass der Verfügung wirksam. Wenn erkannbar wird, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgen Werktagen (die durch ein Wochenende nicht unterbrochen werden) den Wert von 165 unterschreitet, wird der Wechsel ins Szenario B ebenfalls ab dem übernächsten Tag nach Erlass der Verfügung wirksam.

Stand heute beträgt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Göttingen 89,9 (der Wert ist seit mehreren Tagen ungefähr gleich hoch), unsere KiTas werden z.Z. im Szenario B betrieben. Sollte durch eine Verfügung des Gesundheitsamtes ein Wechsel in den Notbetrieb (Szenario C) erfolgen müssen, wird dies per Aushang in den KiTas bzw. durch eine EMail an die Eltern bekannt gegeben und ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht.

16.04.2021 NOTBETRIEB AB KW 16 IMMER WAHRSCHEINLICHER

Der Wert der 7-Tage-Inzidenz (Fälle je 100.000 Einwohner) ist in den letzten Tagen für den Landkreis Göttingen stark angestiegen, Stand heute (16.04.2021) liegt sie bei 92,3. Wir rechnen damit, dass in der nächsten Woche der Fall eintritt, dass die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen wird, und uns dann der Betrieb der KiTas wieder untersagt ist, außer einer Notbetreuung wie bereits im Januar/Februar.

Sollten wir wieder auf Notbetrieb umschalten müssen, gilt für die KiTas, in denen die Nachfrage nach Plätzen in der Notbetreuung größer ist als das nach Verodnung von uns zur Verfügung gestellte Platzkontingent, das Losverfahren wie bereits mit dem Eintrag am 29.03.2021 beschrieben. Für die ersten zwei Wochen einer möglichen Notbetreuung haben wir dieses Losverfahren bereits durchgeführt, alle Eltern sind von ihren KiTa-Leitungen entsprechend informiert worden.

Ich bitte Alle, sich auf diesen worst case im Laufe der nächsten Woche einzustellen!

29.03.2021 RÜCKKEHR IN NOTBETRIEB NACH OSTERN WAHRSCHEINLICH

Die derzeit extrem ansteigenden Inzidenzzahlen der "dritten Welle" der Corona-Pandemie (die maßgebliche Zahl für den Landkreis Göttingen liegt heute - 29.03.21 - bei 62 gegenüber unter 35 zum Ende der letzten Woche) könnten dazu führen, dass spätestens nach Ostern die KiTas wieder in den Notgruppenbetrieb nach dem sog. Szenario C zurückgeführt werden müssen. Grundlage dafür ist eine Inzidenzzahl von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen. Wir werden daher bereits jetzt vorsorglich für die KiTas, in denen mehr Anmeldungen für die Notbetreuung als nach Verordnung zulässige Plätze vorliegen, das Losverfahren wie in der Zeit vor dem 08.03.2021 durchführen. Die Kriterien dafür sind die gleichen wie bisher:

  • In den Einrichtungen, in denen mehr Anmeldungen als nach Landesverordnung zulässige Plätze vorliegen, wird das bisherige Losverfahren beibehalten. Es müssen keine neuen Checklisten eingereicht werden.
  • Von allen Anspruchsberechtigten erhalten diejenigen auf jeden Fall einen Platz, bei denen beide Sorgeberechtigten nachweislich für die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Patienten in Krankenhäusern und Pflegereinrichtungen notwendig sind.
  • Danach bekommen, diejenigen einen Platz in der Notbetreuung, die bereits bis zum 26.03.2021 eine Checkliste eingereicht hatten, die anspruchsberechtigt sind und bisher für die Notgruppe zwischen dem 01.03.2021 und dem 08.03.2021 nicht durch die Verlosung berücksichtigt werden konnten.
  • Anmeldungen für Notbetreuung, die nach dem 26.03.2021 eingegangen sind, werden auf die Warteliste gesetzt.
  • Unter den bisher nicht Berücksichtigten und den auf der Warteliste stehenden Kindern werden die verbleibenden Plätze in der Notbetreuung ausgelost. Wenn Geschwisterkinder angemeldet sind und ein Geschwisterkind gelost wird, bekommt das/die andere/n Geschwisterkind/er automatisch einen Platz.
  • Da kein rechtlicher Anspruch auf eine Notbetreuung besteht, ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
  • Die Größe der Notbetreuungsgruppen wird auf das in der Verordnung des Landes zulässige Maß begrenzt. Aufnahmen darüber hinaus sind ausgeschlossen.
  • Die Aufnahme in die Notbetreuung gilt ab dem Tag des Rückfalls in das Szenario C für längstens zwei Wochen. Danach erfolgt eine neue Bewertung der bis dahin vorliegenden Anmeldungen (wenn der Notgruppenbetrieb für die KiTas verlängert werden sollte).
  • Die Mitteilung über eine Aufnahme in die Notbetreuung ab einem möglichen Rückfall in das Szenario C bzw. die Nichtaufnahme erfolgt für alle Eltern über die einzelnen KiTas, die vom zentralen Büro die Listen der dafür vorgesehenen Kinder erhalten.
23.03.2021 TESTSTRATEGIE FÜR DIE KITAS DES KINDERHAUS e.V.

Seit Mitte Februar wird über regelmäßige Tests aller MitarbeiterInnen in Schulen und KiTas auf Bundes- und Landesebene diskutiert. Nachdem sich eine zentrale Teststrategie für alle KiTas in der Stadt Göttingen, die über die Jugendverwaltung organisiert worden wäre, kurzfristig zerschlagen hat, haben wir - wie auch andere Träger - die Sache selbst in die Hand genommen und organsieren seit der 11. Kalenderwoche unsere eigene Teststrategie.

Dazu haben wir Selbsttests geordert, die wir den KiTas, unserem SpringerInnen-Pool sowie den SchulpraktikantInnen der Fachschulen, für die wir nach Ansicht des Landes statt der Schulen selbst zuständig sind, zur Verfügung stellen. Die Tests sind sog. "Spucktests", also Tests, die ohne Nasen- bzw. Rachenabstriche funktionieren. Diese Art von Tests sind inzwischen zwar vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizintechnik gelistet, jedoch von dort noch nicht zugelassen, weil noch nicht vom Paul-Ehrlich-Institut getestet. Trotzdem bieten sie ausweislich der Listung eine bis zu 95%ige Zuverlässigkeit (nach Eigenangaben 90%) in Hinsicht auf Erkennen von Infektionen und eine ähnliche Zuverlässigkeit bei falsch-positiven Messungen.

Mit diesen Selbsttests fahren wir z.Z. folgende Teststrategie:

  1. Der Kinderhaus e.V. stellt allen KiTas und SpringerInnen Test-Kits für jeweils zwei Tests pro MitarbeiterIn und Woche zur Verfügung. Eingeschlossen in die Testreihen sind auch die in den KiTas tätigen SchulpraktikantInnen der Fachschulen, d.h. der Test steht somit für ALLE in der KiTa tätigen Personen zur Verfügung. Er ist für alle VERPFLICHTEND!
  2. Diese Anzahl an Test-Kits wird jeweils für zwei Wochen ausgegeben und von den KiTa-Leitungen oder Beauftragten persönlich in der Kinderhaus-Zentrale in Empfang genommen.
  3. Der Test wird von allen MitarbeiterInnen selbst nach anliegender Anleitung durchgeführt und zwar der erste Test i.d.R. vor Beginn einer Arbeitswoche jeweils am Sonntagabend und der zweite Test i.d.R. am Mittwochabend für den Rest der Woche.
  4. MitarbeiterInnen oder SchulpraktikantInnen, die nicht ab Montag in der KiTa tätig sind, führen einen Selbsttest erst am Vorabend des Beginns ihrer Tätigkeit in der KiTa durch.
  5. Das gleiche gilt für alle MitarbeiterInnen, die im Laufe einer Woche aus dem Urlaub zurückkehren oder nach einer Arbeitsunfähigkeit die Arbeit wieder aufnehmen.
  6. Das Testergebnis wird nach ca. 15 Minuten auf dem Teststreifen sichtbar. Es ist problemlos erkennbar, ob der Test positiv oder negativ war.

  7. Verhalten bei einem negativen Testergebnis:
    • Die MitarbeiterIn bringt den namentlich gekennzeichneten Teststreifen am Morgen des Arbeitsantritts in die KiTa mit und legt ihn ihrer Leitung persönlich vor.
    • Sollte bereits ein Springereinsatz in der KiTa geplant sein, legen die SpringerInnen den Test ebenfalls der KiTa-Leitung vor.
    • Die Leitung dokumentiert das Ergebnis.
  8. Verhalten bei einem positiven Testergebnis:
    • Da der Test nicht zu 100%ig sicher ist, vereinbart die MitarbeiterIn in diesem Fall umgehend einen Termin beim Hausarzt/Hausärztin/Testzentrum für einen genaueren PCR-Test. Auf den positiven Selbsttest sollte unbedingt hingewiesen werden.
    • Bis zum Vorliegen dieses Testergebnisses geht die MitarbeiterIn nicht zum Arbeiten in die KiTa, sondern bleibt isoliert zu Hause.
    • Auf jeden Fall informiert die MitarbeiterIn umgehend (i.d.R. noch am Sonntagabend bzw. Mittwochabend) ihre Leitung über den positiven Selbsttest.
    • Wenn sichergestellt ist, dass in der KiTa die einzelnen Gruppen entsprechend des Hygienekonzeptes ausreichend getrennt sind und der/die MitarbeiterIn mit positivem Selbsttest nur zu einer Gruppe Kontakt hatte, wird von der Leitung aus Vorsichtsgründen per Telefonkette die Schließung der Gruppe ab dem nächsten Morgen an alle anderen MitarbeiterInnen und alle Eltern bekannt gegeben. Sollte die Trennung der Gruppen nicht sicher festzustellen sein, wird die gesamte KiTa für den folgenden Tag geschlossen.
    • Die Schließung wird so lange aufrechterhalten, bis ein abschließendes Testergebnis des PCR-Tests bekannt ist. Die MitarbeiterIn informiert auf jeden Fall ihre Leitung über das Ergebnis des PCR-Tests.
    • Sollte das Ergebnis des PCR-Test negativ ausfallen, kann der Betrieb umgehend wieder aufgenommen werden.
    • Sollte der PCR-Test ebenfalls positiv ausfallen, bleibt die KiTa geschlossen. Das Gesundheitsamt spricht mit der KiTa und dem Kinderhaus e.V. die weiteren erforderlichen Schritte ab.
  9. Die gesammelten Ergebnisse der Schnelltests einer KiTa inkl. in der jeweiligen Woche in der KiTa tätigen SpringerInnen werden von den Leitungen spätestens am Freitag einer Woche an die Zentrale des Kinderhaus e.V. zur weiteren Dokumentation weitergeleitet.

Wir sind überzeugt davon, dass wir mit unserer Teststrategie einen wesentlichen Beitrag dafür leisten, dass sich alle in der KiTa tätigen Personen und auch die Eltern und Kinder ein Stück weit sicherer fühlen können. Wir arbeiten aus Überzeugung daran, Infektionsrisiken möglichst frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen. Wir übernehmen damit unseren Teil der Verantwortung, die KiTas möglichst langfristig für alle Kinder offen zu halten.

Zur gesamten Diskussion um die Tests von MitarbeiterInnen in den KiTas noch ein Hinweis in eigener Sache:

Während für die Schulen Tests derzeit öffentlichkeitswirksam beworben und vom Land Niedersachsen komplett finanziert werden, hatte in Hinsicht auf das Testen der MitarbeiterInnen in den KiTas das Kultusministerium vorgeschlagen, dass für einen Test pro Woche die Hälfte der Kosten vom Land übernommen wird, während die Kommunen die andere Hälfte tragen - auf jeden Fall müssten die freien Träger für die anfallenden Kosten in die Vorleistung gehen. Die hälftige Kostenübernahme für die freien Träger wurde von der Stadt Göttingen jedoch abglehnt. Das Land übernimmt dann zwar für einen Schnelltest, der von Fachleuten - z.B. von Apotheken - durchgeführt wird, die hälftigen Kosten von bis zu 18,75€ pro Test, eine Übernahme der Kosten für Selbsttests ist aber jedenfalls bisher ausgeschlosssen. Das heißt, dass wir als freier KiTa-Träger die Kosten für unsere Teststrategie in voller Höhe selber tragen müssen. Dazu mag sich jede/r eine eigene Meinung bilden.

04.03.2021 EINGESCHRÄNKTER REGELBETRIEB IN DEN KITAS AB DEM 08.03.2021

Wie heute Nachmittag der Kultusminister in einer Pressemitteilung bekannt gab, wechseln die KiTas ab dem 08.03.2021 in das sog. "Szenario B". Das bedeutet: Die Kindertageseinrichtungen sind im Grundsatz für alle Kinder, die in der Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, geöffnet. Es gilt der eingeschränkte Regelbetrieb, d.h. Betreuung in Regelgruppengröße, aber keine Gruppenmischung.

Diese Öffnung der KiTas steht allerdings unter einem sog. "Hot-Spot-Vorbehalt":

"Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil – mindestens drei Tage – wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B."

Da momentan die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Göttingen bei 44,8 (Stand 05.03.2021/Daten des RKI) bzw. im Korridor 35-50 liegt (Stand 05.03.2021/Corona-Ampel des Landes Niedersachsen), steht jedenfalls aktuell der Öffnung der KiTas in den eingeschränkten Regelbetrieb zum 08.03.2021 nichts im Wege. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz allerdings (wieder) über den Wert von 100 steigen (Basis dafür ist die Corona-Ampel des Landes), muss damit gerechnet werden, dass von einem Tag auf den anderen wieder in das Szenario C mit Notbetreuungsgruppen - und dem bei uns gültigen Losverfahren - zurückgekehrt werden muss. Wie das organisatorisch bewerkstelligt werden soll, ist uns derzeit noch nicht klar. Eine entsprechende Verordnung des Landes, die Näheres regelt, ist bisher noch nicht erlassen worden. Wir rechnen erst über das Wochenende damit und werden dann weiter informieren.

Mit dem Eintritt in den eingeschränkten Regelbetrieb werden die Notbetreuungsgruppen aufgelöst, die derzeit bis zum 14.03.2021 gültige Platzvergabe für die Notgruppen nach dem Losverfahren endet zum 07.03.2021.

Die Elternbeiträge für den Monat März werden unabhängig von der Inanspruchnahme der Notbetreuung bis zum 07.03.2021 und unabhängig von der ab diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Betreuungsleitung in voller Höhe fällig.

24.02.2021 ORGANISATION DER NOTBETREUUNG AB DEM 01.03.2021

Wie heute per Pressemitteilung vom Kultusministerium bestätigt wurde, bleiben die KiTas bis mindestens zum 07.03.2021 im sog. Szenario C (Notbetreuungsgruppen). Ein Übergang in den eingeschränkten Betrieb kann frühestens ab dem 08.03.2021 erfolgen und wird abhängig gemacht von der Entwicklung der Inzidenz-Zahlen bis dahin.

Das heißt jedoch, dass bis mindestens zum 07.03. die Notbetreuung so wie bisher weitergeführt werden muss. Da wir nicht wissen, ob sich ab dem 08.03. strukturell etwas ändern wird, planen wir die nächste Vergabe der zur Verfügung stehenden Notbetreuungsplätze per Losentscheid für einen Zeitraum von weiteren zwei Wochen, also bis zum 14.03.2021. Konkret heißt das für die Vergabe der Plätze in den Notbetreuungsgruppen:

  1. In den Einrichtungen, in denen mehr Anmeldungen (inklusive der bereits z.Z. betreuten Kinder) als zulässige Plätze vorliegen, wird das bisherige Losverfahren beibehalten. Es müssen dafür keine neuen Checklisten eingereicht werden.
  2. Von allen Anspruchsberechtigten erhalten diejenigen auf jeden Fall einen Platz, bei denen beide Sorgeberechtigten nachweislich für die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Patienten in Krankenhäusern und Pflegereinrichtungen notwendig sind.
  3. Danach bekommen, diejenigen einen Platz, die bis zum 23.02.2021 eine Checkliste eingereicht hatten, die anspruchsberechtigt sind und bisher nicht durch die Verlosung berücksichtigt werden konnten.
  4. Anmeldungen für Notbetreuung, die nach dem 23.02.2021 eingegangen sind, werden auf die Warteliste gesetzt.
  5. Unter den bisher nicht Berücksichtigten und denen auf der Warteliste werden die verbleibenden Plätze in der Notbetreuung ausgelost. Wenn Geschwisterkinder angemeldet sind und ein Geschwisterkind gelost wird, bekommt das/die andere/n Geschwisterkind/er automatisch einen Platz.
  6. Da kein rechtlicher Anspruch auf eine Notbetreuung besteht, ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
  7. Die Größe der Notbetreuungsgruppen wird auf das in der Verordnung des Landes zulässige Maß begrenzt. Aufnahmen darüber hinaus sind ausgeschlossen.
  8. Die Aufnahme in die Notbetreuung gilt bis zum 14.03.2021. Danach erfolgt eine neue Bewertung der bis dahin vorliegenden Anmeldungen. Sollte vorher ein Wechsel in das Szenario B erfolgen, gilt die Auslosung bis dahin.

Die Mitteilung über Veränderungen in der Notbetreuung ab dem 01.03.2021 ist für diejenigen, die ab diesem Datum keinen Platz in der Notbetreuung mehr haben bzw. ab diesem Datum in die Notbetreuung aufgenommen werden können, bereits zentral vom Kinderhaus e.V. erfolgt. Alle anderen sind bereits bzw. werden von den jeweiligen KiTas informiert.

11.02.2021 ORGANISATION DER NOTBETREUUNG AB DEM 15.02.2021

Nach dem Beschluss der Bund-Länder-Runde am 10.02.2021 wird der Lockdown nun bis zum 07.03.2021 verlängert. Die Landesregierung hat für die KiTas (bisher nur per Pressemitteilung des Kultusministers - die entsprechende Verordnung folgt sicher noch) angekündigt: "Die Maßnahmen in KiTa und Schule bleiben im Februar bestehen". Das bedeutet für uns als Träger, dass wir die Organisation der Notbetreuung anpassen müssen.

Konkret bedeutet das für die Notbetreuungsgruppen in den KiTas ab dem 15.02.2021 folgendes:

  • In den Einrichtungen, in denen mehr Anmeldungen (inklusive der bereits z.Z. betreuten Kinder) als zulässige Plätze vorliegen, wird das bisherige Losverfahren beibehalten. Es müssen dafür keine neuen Checklisten eingereicht werden.
  • Von allen Anspruchsberechrigten erhalten diejenigen auf jeden Fall einen Platz, bei denen beide Sorgeberechtigten nachweislich für die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Patienten in Krankenhäusern und Pflegereinrichtungen notwendig sind.
  • Danach bekommen, diejenigen einen Platz in der Notbetreuung, die bereits bis zum 06.02.2021 eine Checkliste eingereicht hatten, die anspruchsberechtigt sind und bisher nicht durch die Verlosung berücksichtigt werden konnten.
  • Anmeldungen für Notbetreuung, die nach dem 06.02.2021 12:00 Uhr eingehen, werden auf die Warteliste gesetzt.
  • Unter den bisher nicht Berücksichtigten und denen auf der Warteliste werden die verbleibenden Plätze in der Notbetreuung ausgelost. Wenn Geschwisterkinder angemeldet sind und ein Geschwisterkind gelost wird, bekommt das/die andere/n Geschwisterkind/er automatisch einen Platz.
  • Da kein rechtlicher Anspruch auf eine Notbetreuung besteht, ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
  • Die Größe der Notbetreuungsgruppen wird auf das in der Verordnung des Landes zulässige Maß begrenzt. Aufnahmen darüber hinaus sind ausgeschlossen.
  • Die Aufnahme in die Notbetreuung gilt bis zum 28.02.2021. Danach erfolgt eine neue Bewertung der bis dahin vorliegenden Anmeldungen (wenn der Lockdown für die KiTas verlängert werden sollte).
  • Die Mitteilung über Veränderungen in der Notbetreuung ab dem 15.02.2021 erfolgt für diejenigen zentral vom Kinderhaus e.V., die ab diesem Datum keinen Platz in der Notbetreuung mehr haben bzw. ab diesem Datum in die Notbetreuung aufgenommen werden können. Alle anderen werden von den jeweiligen KiTas informiert.
25.01.2021 ORGANISATION DER NOTBETREUUNG AB DEM 01.02.2021

Der Corona-Lockdown geht in die Verlängerung bis mindestens zum 14.02.2021 und damit auch die Notwendigkeit, in dieser Zeit weiterhin eine Notbetreuung in den KiTas zu organisieren. Leider gibt uns die Nds. Landesregierung, die eine Schließung oder Öffnung der KiTas letztendlich verantworten muss, keine eindeutigen Vorgaben, wie wir diese Notbetreuung regeln sollen, insbesondere in den Einrichtungen, in denen mehr Anmeldungen dafür vorliegen als nach der aktuell gültigen Verordnung zulässig sind. Auf der einen Seite wird vom Land erwartet, dass wir als Träger die Infektionswege nach Möglichkeit unterbinden sollen: dafür ist uns der Betrieb der KiTas untersagt. Auf der anderen Seite wird vom Kultusministerium erwartet, dass wir möglichst viele Kinder in eine zulässige Notbetreuung aufnehmen sollen. Diesen Widerspruch zwischen epidemiologischer Notwendigkeit und Zwangslage der Familien, die auf eine Betreuung angewiesen sind, müssen wir Träger aushalten und werden gezwungen, hier auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen.

Nach einem Treffen der größeren KiTa-Träger in der Stadt Göttingen hat sich herausgestellt, dass die Träger und die Stadt selbst auf diese immense Herausforderung je nach den Gegebenheiten jedes Trägers unterschiedlich reagieren werden. Alle Träger sind sich jedoch darin einig, dass alle mit dieser äußerst unbefriedigenden Situation sehr verantwortungs­bewusst umgehen.

Im Kinderhaus stellt sich die Lage so dar, dass in etlichen KiTas die nach Verordnung zulässige Höchstgrenze an Kindern in der Notbetreuung erreicht und in einigen sogar überschritten wurde. Dieser Zustand zwingt uns in den Einrichtungen, in denen derzeit mehr Anmeldungen (inklusive der bereits z.Z. betreuten Kinder) als zulässige Plätze vorliegen, folgendes Verfahren anzuwenden:

  1. Ab dem 01.02.2021 werden alle Anmeldungen, die bisher bei uns eingegangen sind plus die, die noch bis zum 27.01.2021 12:00 Uhr bei uns eingehen, und die nach Prüfung grundsätzlich einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben, neu bewertet. Wichtig: Alle, die bis dahin bereits eine Checkliste mit den erforderlichen Bescheinigungen des/der Arbeitgeber/s eingereicht haben, brauchen keine neue Checkliste einzureichen.
  2. Von allen Anspruchsberechtigten bekommen zunächst diejenigen einen Platz in der Notbetreuung, die nachweislich für die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Patienten in Krankenhäusern und Pflegereinrichtungen notwendig sind.
  3. Danach bekommen, diejenigen einen Platz in der Notbetreuung, die bereits bis zum 22.01.2021 eine Checkliste eingereicht hatten, die anspruchsberechtigt sind und bisher nicht berücksichtigt werden konnten.
  4. Unter allen Übrigen werden die verbleibenden Plätze in der Notbetreuung ausgelost. Wenn Geschwisterkinder angemeldet sind und ein Geschwisterkind gelost wird, bekommt das/die andere/n Geschwisterkind/er automatisch einen Platz.
  5. Da kein rechtlicher Anspruch auf eine Notbetreuung besteht, ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
  6. Die Größe der Notbetreuungsgruppen wird auf das in der Verordnung des Landes zulässige Maß begrenzt. Aufnahmen darüber hinaus sind ausgeschlossen.
  7. Die Aufnahme in die Notbetreuung gilt bis zum Ende des verlängerten Lockdowns am 14.02.2021. Danach erfolgt eine neue Bewertung der bis dahin vorliegenden Anmeldungen (wenn der Lockdown verlängert werden sollte).
  8. Die Mitteilung über Veränderungen in der Notbetreuung ab dem 01.02.2021 erfolgt für diejenigen zentral vom Kinderhaus e.V., die ab diesem Datum keinen Platz in der Notbetreuung mehr haben bzw. ab diesem Datum in die Notbetreuung aufgenommen werden können. Alle anderen werden von den jeweiligen KiTas informiert.
  9. Anmeldungen für Notbetreuung, die nach dem 27.01.2021 12:00 Uhr eingehen, werden auf die Warteliste gesetzt.

Uns ist sehr bewusst, dass dieses Vorgehen mit Sicherheit nicht alle individuellen Ansprüche der Sorgeberechtigten erfüllen wird. Es verbietet sich daher von selbst, von Gerechtigkeit bei einer solchen Verteilung zu sprechen.

Wie appellieren an alle Eltern, dass sie sich angesichts dieser Situation die Frage zu stellen, ob es unbedingt notwendig ist, ihr Kind für eine Notbetreuung anzumelden. Ich bitte alle Eltern dringend darum, verantwortungsbewusst zu agieren und ihre Kinder für eine Notbetreuung nur dann anzumelden, wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind.

12.01.2021 NOTBETREUUNG IN UNSEREN KITAS

Seit der Ankündigung einer Notbetreuung auf dieser Homepage und der Ankündigung an die Eltern über die KiTas erreicht uns eine Flut von Anträgen auf Betreuung in einer der Notgruppen der KiTas. Wir sehen uns aus diesem Grunde gezwungen, an die uns vom Land mit der Verordnung vom 10.01.2021 gemachten Vorgabe zu erinnern:

„Bis zum Ablauf des 31. Januar 2021 ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten untersagt.  …Ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen.  Die Notbetreuung ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen...“

Kleine Gruppen heißt: in Krippengruppen maximal 8 Kinder, in Kindergartengruppen maximal 13 Kinder und in Hortgruppen maximal 10 Kinder. Geringfügige Überschreitungen sind zulässig, wenn die organisatorischen, räumlichen und personellen Voraussetzungen es erlauben.

Das Land Niedersachsen hat diese Verordnung erlassen, um Infektionsketten in der Corona-Pandemie wenn schon nicht zu stoppen, dann wenigstens einzudämmen. Das Ziel ist dabei, möglichst viele Kinder eben NICHT in der KiTa zu betreuen.

Wir müssen daher an dieser Stelle in aller Deutlichkeit auf folgendes hinweisen: Es handelt sich um eine NOTBETREUUNG, nicht um regulären Betrieb! Wir fordern alle Eltern auf, Anträge auf diese Notbetreuung wirklich NUR dann zu stellen, wenn ALLE anderen Möglichkeiten erschöpft sind, die eine Betreuung der Kinder zu Hause ausschließen. Wir appellieren DRINGEND an alle Eltern, die Verantwortung für die mit dieser wesentlichen Einschränkung des KiTa-Betriebes und des damit angestrebten Ziels ernst zu nehmen, um eine weitere Ausdehnung der Maßnahmen im aktuellen Lockdown verhindern zu helfen.

Aufgrund der Masse an Anmeldungen sahen wir uns schon gezwungen, in einzelnen Einrichtungen von der Überschreitung der zulässigen Gruppengrößen Gebrauch machen zu müssen, um Eltern entgegen zu kommen. Das Maß des Entgegenkommens ist bedauerlicherweise – nicht in allen – aber in einigen Einrichtungen, in denen weitaus mehr Anträge auf Notbetreuung als vorhandene Platzkapazitäten vorliegen, erschöpft. Wir mussten hier bereits Eltern, die wir nicht mehr aufnehmen können/dürfen, auf eine Warteliste setzen, soweit wir den Antrag grundsätzlich anerkennen konnten.

Hinweisen muss ich auch auf die Tatsache, dass es keinen ANSPRUCH auf die Aufnahme in eine Notbetreuungsgruppe gibt. Die auf der Homepage des Nds. Kultusministeriums veröffentlichten Antworten auf häufig gestellte Fragen dienen nur als Orientierungshilfe für Eltern, Träger und Kommunen. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes liegt allein beim Einrichtungsträger.

Die aktuelle Situation hat uns dazu veranlasst, folgende Regelung ab sofort in Kraft zu setzen: Alle, auch die bisherigen, Zulassungen zu einer Notbetreuungsgruppe werden befristet bis zum Auslaufen der derzeitigen Corona-Verordnung am 31.01.2021. Sollte die aktuelle Verordnung mit der Zulassung eines Notbetriebes über den 01.02.2021 hinaus verlängert werden, werden unter ALLEN bis dahin eingegangen Anmeldungen die vorhandenen zulässigen Plätze unter Ausschluss des Rechtsweges ausgelost. Diese Regelung betrifft alle KiTas, in denen mehr Anmeldungen als Plätze vorliegen und wir Eltern auf eine Warteliste setzen mussten. Die Auslosung findet statt unter ALLEN ANMELDUNGEN, vorausgesetzt, diese sind von uns aus zutreffenden Kriterien bereits bewilligt worden oder stehen auf der Warteliste. Insofern wird die Aussage auf dieser Homepage vom 07.01.2021 korrigiert. Sie findet statt, sobald uns eine evtl. Verlängerung der Regelungen des § 12 der Corona-Verordnung bekannt geworden sind.

Wir bitten alle Eltern, deren Kinder sich bereits jetzt in einer Notbetreuung befinden, sich auf dieses Vorgehen einzustellen.

07.01.2021 ORGANISATION DER NOTBETREUUNG AB DEM 11.01.2021

Nachdem am Nachmittag des 06.01.2021 den KiTa-Verbänden vom Nds. Kultusministerium das weitere Vorgehen für den Betrieb der KiTas erläutert wurde, haben sich die größeren freien Träger gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Göttingen heute Vormittag auf folgende Leitlinien für den ab nächsten Montag (11.01.2021) beginnenden Notbetrieb der KiTas verständigt:

  • Nach der noch zu erlassenden Verordnung des Landes Niedersachsen dürfen im Notbetrieb in Krippen maximal 8 Kinder, in Kindergärten maximal 13 Kinder und in Horten (sowie JuniorClubs) maximal 10 Kinder betreut werden. Eine Überschreitung dieser Grenzen ist nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten zulässig - der Kinderhaus e.V. wird diese Ausnahme jedoch vorläufig nicht anwenden.
  • Eine Notbetreuung kann von allen Sorgeberechtigten in Anspruch genommen werden,

wenn mindestens ein Elternteil (bzw. eine allein erziehende Person) in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist. Welche Berufszweige dazu gehören, wird das Nds. Kultusministerium auf seiner Homepage noch näher erläutern.

wenn pädagogischer Unterstützungsbedarf (insbesondere Sprachförderungsbedarf) besteht.

für Kinder, die im Sommer 2021 schulpflichtig werden.

bei individuellen Härtefällen (insbesondere Gefährdung des Kindeswohls), eine Entscheidung darüber, ob ein Härtefall vorliegt, trifft nicht die KiTa, sondern der Kinderhause.V.

  • Der Anspruch ist durch die überabeitete Checkliste für den Anspruch auf Notbetreung und einer zusammen damit einzureichenden Bestätigung des Arbeitgebers über die Notwendigkeit der persönlichen Arbeitserbringung nachzuweisen. Diese Checkliste ist bis spätestens zum 15.01.2021 per Post oder per EMail im Büro des Kinderhaus e.V., Hospitalstraße 7, 37073 Göttingen, EMail: info@khgoe.de, einzureichen. Über die Aufnahme in die Notbetreuung entscheidet der Kinderhaus e.V. in der Reihenfolge des Eingangs der Checklisten. Wenn die nach dieser Verordnung erreichten Höchstgrenzen für die Größe der einzelnen KiTa-Gruppen erreicht sind, werden die danach eingereichten Checklisten auf eine Warteliste gesetzt. Über eine evtl. Aufnahme entscheidet der Kinderhaus e.V., hier jedoch ausschließlich unter Zugrundelegung des Kriteriums "systemrelevante Berufszweige".
  • Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ab dem 11.01.2021 wird der volle monatliche Elternbeitrag fällig. Kinder, die in der ersten Januarwoche 2021 die KiTas besucht haben und ab dem 11.01.2021 keine Notbetreuung in Anspruch nehmen (wollen/können), bleiben beitragsfrei. Diese Regelung gilt zunächst für den Monat Januar 2021.

Sobald uns neue Erkenntnisse über das weitere Vorgehen oder eine mögliche Verlängerung des Notbetriebs in den KiTas vorliegen, werden wie alle KiTas und Sorgeberechtigten darüber informieren.

06.01.2021 KITAS AB DEM 11.01.2021 IM NOTBETRIEB

Aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung und der MinisterpräsidentInnen der Länder vom 05.01.2021 und der Vorgaben der Nds. Landesregierung wechseln unsere KiTas ab Montag, den 11.01.2021 in eine Notbetreuung.

Die näheren Einzelheiten werden den KiTa-Trägerverbänden in einer Video-Konferenz heute Nachmittag mitgeteilt. Weitere Informationen werden an dieser Stelle veröffentlicht, sobald sie uns bekannt gemacht wurden. Anträge auf Notbetreuung werden z.Z. überarbeitet und werden hier möglichst umgehend eingestellt. Von telefonischen oder EMail-Anfragen wegen der Notbetreuung bitten wir bis zum 07.01.2021 Mittags abzusehen.

14.12.2020 ÖFFNUNG UNSERER KITAS WÄHREND DES LOCKDOWNS

Aufgrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der MinisterpräsidentInnen vom 13.12.2020 wird ab Mittwoch, den 16.12.2020, das öffentliche Leben in ganz Deutschland weitgehend stillstehen - der größte Teil der Geschäfte wird schließen, Dienstleistungen werden nur noch sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen. Auch der Kinderhaus e.V. wird sein zentrales Büro ab diesem Tag schließen. Die Regelungen im Einzelnen sind in dem Bund-Länder-Beschluss nachzulesen.

Für die Schulen und KiTas gibt es jedoch keine bundeseinheitlichen Regelungen – hier handeln die Bundesländer in eigener Verantwortung. Für Niedersachsen hat der Herr Kultusminister Tonne auf der Homepage des Ministeriums die folgende Stellungnahme eingestellt:

„…Die Schule [kann] effektiv heruntergefahren werden. Es gilt die Botschaft: Alle, die zu Hause bleiben können, sollen auch zu Hause bleiben und dort lernen. Dafür reicht es, das Fernbleiben der Kinder formlos per Telefon, Mail oder auf Papier gegenüber der Schule anzuzeigen. Damit ab Mittwoch die Schulen dann weitestgehend leer sind, werden alle Tests, Klassenarbeiten und Klausuren ab Mittwoch abgesagt. Für Versetzungen oder Abschlüsse zwingend notwendige Arbeiten müssen verschoben werden

Dessen unbenommen bleiben die Schulen für diejenigen geöffnet, die keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben. Das ist eine schlanke Lösung, insbesondere für das Problem der Notbetreuung mit all ihren Nachteilen….

Bei den Kindertageseinrichtungen verfahren wir ähnlich wie im Schulbereich: Auch in den Krippen und Kitas sollen die Kontakte so weit wie möglich reduziert werden. Insbesondere durch die Verringerung der Mobilität durch das Wegfallen des Hinbringens und Abholens der Kinder kann ein entsprechender Beitrag geleistet werden.

Wir bitten daher: Wer es einrichten kann, soll seine Kinder zu Hause betreuen und so einen Beitrag zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens leisten. Fahren Sie Ihre Kontakte herunter und beschränken Sie sich auf das Allernotwendigste! Das gilt auch bei der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote. Da es keine Kita-Pflicht gibt, können die Kinder einfach zu Hause bleiben.

Gleichwohl wissen wir, dass die Lage für Familien und insbesondere Alleinerziehende eine riesige Herausforderung ist. Daher bleiben auch die Kitas im Grundsatz geöffnet. Wer Not hat, kann seine Kinder in den Einrichtungen betreuen lassen. Dieser Weg ist einfacher für alle Beteiligten, als eine Notbetreuung zu organisieren. Hier würde sich sehr kurzfristig wieder die komplizierte Frage der Systemrelevanz von Berufsgruppen und sozialen Härtefällen stellen. Vor dem Hintergrund, dass die Kindertages­ein­richtungen keine Hotspots sind, ist die freiwillige Regelung sehr gut vertretbar. Wir gehen davon aus, dass die Eltern in Niedersachsen sehr verantwortungsvolle Entscheidungen fällen...“

Dieser dringenden Bitte schließen wir uns als Träger von KiTas und Kooperationspartner in den Grundschulen an. Bitte lassen Sie spätestens ab Mittwoch, den 16.12.2020, ihre Kinder zu Hause, wenn und soweit es Ihnen möglich ist. Die KiTas, die Ganztagsbetreuung und die JuniorClubs in den Grundschulen sind grundsätzlich geöffnet. Wir werden jedoch, wenn die Nachfrage nach einer Betreuung gering sein sollte, den Personaleinsatz in allen Einrichtungen herunterfahren.

07.12.2020 GEÄNDERTE CORONA-STRATEGIE DES GESUNDHEITSAMTES

Seit der letzten Novemberwoche gilt eine neue Kontaktverfolgungsstrategie des Gesundheitsamtes für KiTas und Schulen.

Neu an der Strategie ist, dass bei Auftreten eines Corona-Falles in der KiTa die Kategorisierung der Kontaktpersonen in der KiTa zwischen Gesundheitsamt und Leitung geklärt wird und so zielgenauer festgelegt werden kann, ob Gruppen in der KiTa oder die ganze KiTa betroffen sind und welche direkten Maßnahmen daraus abgeleitet werden müssen.

Eine Enrscheidung, ob die KiTa oder Teile davon bei Auftreten eines Corona-Falles geschlossen werden treffen immer der Träger Kinderhaus e.V. oder das Gesundheitsamt. Anordnung einer häuslichen Quarantäne trifft immer nur das Gesundheitsamt.

Vor einer behördlichen Anordung einer (Teil)Schließung der KiTa wird der Kinderhaus e.V. in Zweifelsfällen zur Minimierung eines Infektionsrisikos eine KiTa vorsorglich für den Zeitraum bis zur Klärung des weiteren Vorgehens (z.B. durch Testergebnisse) geschlossen halten, um Kinder und MitarbeiterInnen zu schützen.

Der Ablaufplan für die Vorgehensweise in einer KiTa des Kinderhaus e.V. wird in der rechts stehenden Grafik dargestellt.

 

21.10.2020 DARF MEIN KIND IN DIE KITA 2?

Um allen Eltern auch mit nicht-deutschsprachlichem Hintergrund einfach und klar verständlich zu machen, wie die Regularien sind, wenn ein Kind Krankheitssymptome hat, hat das Niedersächsische Kultusministerium dankenswerterweise fremdsprachliche Plakatvorlagen erstellt, die inzwischen in mehreren Sprachen zur Verfügung stehen.

             
Plakat deutsch

Wir stellen diese gut strukturierten Plakate zum Ausdruck als pdf auch an dieser Stelle zur Verfügung. Bei Bedarf sind diese in unseren KiTas ausgehängt.

 

 

Plakat englisch Plakat türkisch Plakat rumänisch Plakat bulgarisch Plakat russisch Plakat arabisch Plakat
farsi

 

28.09.2020 DARF MEIN KIND IN DIE KITA?

Das Nds. Kultusministerium hat am 21.09.2020 die Leitlinien zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der KiTa aktualisiert und diese erneut in einem einfachen und verständlichen Schaubild dargestellt, Dieses Schaubild definiert, wie KiTa und Eltern sich verhalten sollen, wenn ein Kind leichte oder schwerere Symptome einer Krankheit zeigt.

Wir bitten alle Eltern dringend, im Falle der hier exemplarisch gezeigten Symptome sich in Absprache mit der KiTa so zu verhalten, wie in diesem Schaubild schematisch dargestellt. Diese Bitte ist um so dringender, als die in der kälter werdenden Jahreszeit wie jedes Jahr zu erwartende "übliche" Krankheitswelle mit Husten, Schnupfen und grippalen Infekten vor der Tür steht. Bitte haben Sie immer im Auge, dass der Schutz der Gesundheit von Kindern und ErzieherInnen die gemeinsame Aufgabe von KiTa und Eltern ist. Die ausgefeiltesten Hygiene-Regeln nützen nichts, wenn niemand sich an sie hält!

   

31.08.2020 EMPFEHLUNGEN DES GESUNDHEITSAMTES

Um präventiv auf ein ansteigendes Infektionsgeschehen im Herbst und den mit dieser Jahreszeit regelmäßigen Anstieg von Erkältungskrankheiten bei Kindern (und Erwachsenen) reagieren zu können, hat uns das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen heute eine "Handreichung für Empfehlungen und Handlungshilfen für den Bereich der Kindertagesstätten an das aktuelle, regionale Infektionsgeschehen" zur Verfügung gestellt, die auch von den KiTa-Trägern in der Stadt sehr gewünscht wurde.

Diese Handreichung und die schematische Darstellung zum "Umgang mit Krankheits- bzw. Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindertageseinrichtungen" bilden die Richtschnur für das Handeln in unseren KiTas für die nächsten Monate. Wir haben diese Dokumente in allen unseren Einrichtungen zur Einsicht für alle Eltern ausgelegt.

31.07.2020 - RÜCKKEHR AUS EINEM URLAUB IN RISIKOGEBIETEN

Spät, aber hoffentlich nicht zu spät, haben sich die Behörden der Frage gewidmet, was passiert eigentlich, wenn Menschen nach der weitgehenden Aufhebung der Reisebeschränkungen in den Urlaub in sog. Risikogebiete fahren, also dorthin, wo die Infektionszahlen der CoViD19-Pandemie noch (sehr) hoch sind, und vor allem, was passiert, wenn diese Menschen zurück nach Deutschland kommen und sich womöglich im Urlaub infiziert haben? Inzwischen wird es ja (vermutlich) verpflichtende Corona-Tests auf den deutschen Flughäfen geben, aber was ist mit Reisenden, die per Auto, Bus oder Bahn wieder einreisen?

Da am 03.08.2020 in unseren KiTas nach der in diesem Jahr verkürzten Schließzeit der Betrieb wieder beginnt, stehen wir ebenfalls vor der Frage, wie können wir das Risiko zumindest minimieren, wenn Kinder nach dem Urlaub mit ihren Eltern in solchen Risikogebieten wieder in die KiTa kommen? Uns ist klar, dass wir das Infektionsrisiko nicht komplett ausschließen können.

Nach den gültigen Vorschriften des Landes Niedersachsen müssen Personen, die sich länger als 48 Stunden in einem vom Robert-Koch-Institut klassifizierten Risikogebiet aufgehalten haben (hier finden Sie eine täglich aktualisierte Liste der Risikogebiete) und die keinen älter als 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können, für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich beim örtlichen Gesundheitsamt melden.

Da wir nicht davon ausgehen können, dass dieses allgemein bekannt und allen bewusst ist, werden wir ab Montag, den 03.08.2020 von allen Eltern eine eidesstattliche Versicherung verlangen, in der erklärt wird, dass kein Aufenthalt in einem Risikogebiet vorgelegen bzw. dieser Aufenthalt nicht länger als 48 Stunden gedauert hat, oder das entweder 48 Stunden vor der Ausreise aus einem Risikogebiet oder bei der Wiedereinreise nach Deutschland ein Corona-Test durchgeführt wurde, dessen Ergebnis negativ war - das Testergebnis muss vorgelegt werden.

Das Formular der eidesstattlichen Versicherung wird Ihnen in der KiTa ausgehändigt oder Sie können es hier herunterladen und bereits vor dem Besuch der KiTa ausfüllen. Die Vorschriften des Landes Niedersachsen finden Sie hier in der FAQ-Liste zur Coronavirus-Pandemie.

24.07.2020 - EINSTIEG IN DEN REGELBETRIEB DER KITAS AB DEM 01.08.2020

Das Kutusministerium hat am 24.07.2020 den Leitfaden "KiTa in Corona-Zeiten 2.0" veröffentlicht, in dem drei Szenarien abgebildet sind, die einen KiTa-Betrieb unter den Bedingungen von Corona festlegen. Szenario A beschreibt darin den ab dem 01.08.2020 beginnenden Regelbetrieb in allen KiTas des Landes, allerdings mit einigen Besonderheiten.

Grundsätzlich gelten ab sofort wieder alle Vorgaben des Nds. Kindertagesstättengesetzes (KiTaG), insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung des Personalstandards. Ebenfalls ist die in der jeweiligen Betriebserlaubnis festgelegte Öffnungszeit zu einzuhalten. Alle konzeptionellen Bildungsangebote in den KiTas sind wieder zu gewährleisten. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist bis zum Ende der Herbstferien, in der der Fachkraftschlüssel nicht unbedingt eingehalten werden muss, sollte es corona-bedingt zu Personalausfällen von Fachkräften kommen. In diesem Fall können auch nicht-pädagogische Betreuungskräfte zur Aufrechterhaltung des Betriebes eingesetzt werden.

Es dürfen wieder gruppenübergreifende bzw. offene Angebote gemacht werden, die Räumlichkeiten der KiTa können wieder von allen Kindern gemeinsam genutzt werden, PraktikantInnen dürfen wieder beschäftigt werden. Während der Eingewöhnungszeit darf ein Elternteil die Kinder in der KiTa begleiten, soll während der Anwesenheit in der KiTa jedoch eine Maske tragen. Bei Auftreten von eindeutigen Krankheitssymptomen bei Kindern (Fieder oder Luftnot) dürfen diese nicht in der Einrichtung betreut werden - bei leichten Krankheitssymptomen gelten weiterhin die Regelungen zu den sog. "banalen Infekten". Beschäftigte mit Krankheitssymptomen dürfen nicht eingesetzt werden. Das gilt für Kinder und Beschäftigte ebenfalls bei Kontakt zu infizierten Personen.

Sollte es landesweit oder regional zu erhöhten Infektionszahlen kommen, der einen Regelbetrieb nach diesem Szenario A nicht mehr zulassen, wird die Betreuung auf einen eingeschränkten Betrieb wie in der Zeit vor dem 01.08.2020 zurück gefahren, Diese ist in dem Leitfaden unter Szenario B ausführlich beschrieben.

Sollte es einen größeren Ausbruch an Infektionen entweder landesweit oder auch regional geben (als Beispiel kann der Ausbruch in Gütersloh bei Tönnies gelten) und das Gesundheitsamt die Schließung der KiTas und eine Untersagung des Betriebes anordnen, muss es zu einer Notbetreuung kommen, die in Szenario C beschrieben ist und die dem entspricht, wie es im Kinderhaus e.V. vor dem 22.06.2020 geregelt war: eine Notbetreuung in kleinen Gruppen.

Mit gleichem Datum wurde außerdem ein angepasster Rahmen-Hygieneplan für Kindertagesbetreuung veröffentlicht, der unbedingt zu beachten ist und in unseren Einrichtungen auch zur Einsicht ausliegt. Insbesondere ist hier der Ausschluss eines Kindes von der Betreuung und einzuhaltende Meldepflichten der KiTas und der Erziehungsberechtigten bei Verdacht auf oder Vorliegen einer Erkrankung mit CoViD19 geregelt.

20.07.2020 - LAND PRÄZISIERT DEN UMGANG MIT ERKRANKTEN KINDERN IN DER KITA

Nachdem am 22.06.2020 der eingeschränkte Betrieb in der KiTa unter Einhaltung des vom Land vorgebenen Rahmenhygieneplans gefahren wird, gibt es große Unsicherheiten, wie mit Kindern verfahren werden soll, die in die KiTa kommen und bestimmte Symptome wie z.B. Schnupfen oder Husten aufweisen, die harmlos sein oder auch auf eine Infektion mit CoViD19 hinwiesen können.

Das Kultusministerium des Landes hat am Wochenende in seiner Liste der "Fragen und Antworten zum eingeschränkten Betrieb an Kindertageseinrichtungen" nun folgenden aktuellen Hinweis dazu veröffentlicht:

"Dürfen erkrankte Kinder in die Betreuung kommen?

Es dürfen grundsätzlich nur gesunde Kinder betreut werden. Dabei stehen die Fachkräfte aber häufig vor einem Problem: Welches Kind erfreut sich einer vollständigen Gesundheit, ist frei von Allergien oder anderen körperlichen Beschwerden? Bei der Beurteilung, ob ein Kind betreut werden darf, geht es um von Mensch zu Mensch übertragbare Infektionskrankheiten. Namentlich soll die Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verhindert werden.

Daher gilt Folgendes:

Die Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung ist zulässig, wenn das Kind lediglich einen banalen Infekt ohne Fieber hat – etwa einen banalen Schnupfen oder/und nicht trockenen Husten – und keinen Kontakt zu an COVID-19 erkrankten oder SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen in den letzten 14 Tagen hatte.

Nach einem banalen Infekt mit Fieber kann ein Kind wieder in die Betreuung aufgenommen werden, wenn es mindestens 24 Stunden fieberfrei ist und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu an COVID-19 erkrankten oder SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen hatte. Die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests des Kindes oder einer ärztlichen Bescheinigung nach einer Schnupfen-/Erkältungserkrankung durch einen Arzt ist nicht erforderlich.

Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich dafür, dass ein Kind fieberfrei zur Einrichtung geht und in den letzten 14 Tagen keine Kontakte zu an COVID-19-erkrankten oder SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen hatte. Bei Vorliegen banaler Infekte bestätigen die Eltern schriftlich die beiden vorgenannten Punkte. Die Dokumentation ist in der Einrichtung 3 Wochen aufzubewahren.

Ein tägliches „prophylaktisches“ Fiebermessen der Kinder in der Kindertageseinrichtung ist nicht zielführend. Jedenfalls aber wäre vorab eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Besser ist es, ggf. im konkreten Verdachtsfall Fieber zu messen, die Erziehungsberechtigten zu informieren und das Kind bei Anzeichen für eine schwere Infektion abholen zu lassen."

Ergänzend zu diesen Hinweisen auf der Homepage des Kultusministeriums erreichte uns heute auch eine "Interimsempfehlung des NLGA zum Vorgehen beim Auftreten von banalen respiratorischen Erkrankungen in Kindergemeinschaftseinrichtungen". Die hier ausgesprochenen Empfehlungen gelten auch für die Einrichtungen des Kinderhaus e.V. als Richtschnur.

23.06.2020 - ELTERNBEITRÄGE AB JUNI 2020

Für alle Einrichtungen des Kinderhaus e.V. gelten in Absprache mit den größeren Trägern in der Stadt Göttingen für bzw. ab Juni 2020 folgende Regelungen:

  • Kinder, die KEINE Notbetreuung bis zum 21.06.2020 in Anspruch genommen haben, zahlen für Juni KEINEN Beitrag. Gleiches gilt für Kinder, die den eingeschränkten Betrieb der KiTas ab dem 22.06.2020 NICHT in Anspruch nehmen.
  • Kinder, die im Juni die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, zahlen den vollen Beitrag für Juni. Dies gilt inklusive der Inanspruchnahme des eingeschränkten Betriebes ab dem 22.06.2020. Für Juli wird dann wieder der volle Beitrag fällig.
  • Kinder, die im Juni ausschließlich den eingeschränkten Betrieb ab dem 22.06.2020 in Anspruch genommen haben, zahlen ein Drittel des regulären Beitrages für Juni. Ab Juli wird ebenfalls der volle Beitrag fällig.

Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der Anzahl der in Anspruch genommenen Tage und der täglichen Dauer der Betreuung. Für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, entfällt der Zusatzbeitrag, wenn die tägliche Betreuungszeit nicht mehr als acht Stunden betragen hat. Dies gilt für Notbetreuung und eingeschränkten Betrieb. Das Essensgeld für die Monate Juni und Juli wird nach denselben Kriterien fällig.

Der Einzug des Beitrages für Juni 2020 erfolgt Anfang Juli, der Einzug für Juli 2020 erfolgt regulär in der 28. Kalenderwoche.

16.06.2020 - EINGESCHRÄNKTER BETRIEB DER KITAS AB DEM 22.06.2020

Die Nds. Kultusminister hat in einer Pressemitteilung vom 10.06.2020 angekündigt, dass die bisherige Notbetreuung in den KiTas zum 22.06.2020 beendet wird und der Übergang in einen eingeschränkten Betrieb beginnt. Nach einer Videokonferenz mit den kommunlen Spitzenverbänden und den Verbänden der KiTa-Träger von gestern ist diese Planung nun bestätigt worden.

Was bedeutet dieser Übergang konkret? Hier die wesentlichen Aussagen:

1. Die Notbetreuung endet, es entfällt die individuelle Prüfung anhand von Checklisten für die Aufnahme in eine Betreuung der KiTa. Es ist allen Kindern, die in der jeweiligen KiTa einen Platz haben, ein Betreuungsangebot zu machen. Allerdings steht dieses immer noch unter der Maßgabe, dass ein Rechtsanspruch nicht besteht. Ziel bleibt, dass der Regelbetrieb ab dem 01.08.2020 wieder aufgenommen werden soll.

2. Der Umfang der Betreuung kann "unter Berücksichtigung der räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten und unter Berücksichtigung des Betreuungsbedarfs" zeitlich auf die Zeiten während des Regelbetriebes ausgeweitet werden. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel und die Qualifikationsanforderungen nach dem Nds. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) bleiben weiterhin ausgesetzt.

3. Dem Rahmenhygieneplan KiTas des Landes Niedersachsen ist weiterhin nachzukommen, so sind z.B. offene Gruppenkonzepte untersagt und es ist eine räumliche oder zeitliche Trennung der Nutzung der KiTa durch einzelne Gruppen erforderlich.

Grundlage dieser Regelungen ist der inzwischen veröffentlichte neue § 1b der "Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus", gültig ab dem 22.06.2020.

Da die Personalressourcen in den KiTas aufgrund der Auswirkungen der Pandemie noch nicht vollständig zur Verfügung stehen (Stichwort Risikogruppen), ist klar, dass eine Rückkehr zur Normalität wie vor der Krise auf jeden Fall noch nicht erfolgen kann. In einer Diskussion mit allen größeren Trägern in der Stadt gab es eine Verständigung darauf, dass in dem Fall, dass in einer KiTa nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht, nicht die Qualität leiden soll, indem z.B. eine Fachkraft mit 15 Kindern in der Krippe arbeitet, sondern dass dann Abstriche an den angebotenen Betreuungszeiten gemacht werden sollten, die mit dem vorhandenen Personal verantwortungsvoll noch abgedeckt werden können, auch wenn dies möglicherweise zu einer Einschränkung im Verglich zur bisher praktizierten Notgruppenbetreuung führt.

Dieses Vorgehen wird nach einer Verständigung mit allen unseren KiTa-Leitungen im Kinderhaus praktiziert werden. Da die Personalressourcen in den einzelnen KiTas allerdings sehr unterschiedlich zur Verfügung stehen, wird es von KiTa zu KiTa unterschiedliche, individuelle Lösungsansätze geben. Die KiTas werden Ihnen noch getrennt mitteilen, welche Zeiten bzw. welche Modalitäten der Betreuung ab nächsten Montag angeboten werden können.

Als Träger begrüßt der Kinderhaus e.V. ausdrücklich den Weg einer weiteren Öffnung. Wir wissen, dass die vergangenen 13 Wochen für viele Familien einen immensen Kraftakt bedeutet haben - einerseits die Verpflichtung, einer Arbeit nachzugehen zu müssen, und andererseits sich in einem guten Sinne um die eigenen Kinder sorgen zu wollen, und das vielfach unter dem Druck eines möglichen Jobverlustes. Wir begrüßen diesen Weg aber nicht zuletzt im Sinne aller Kinder, die eine gefühlte Ewigkeit ohne ihre SpielkameradInnen und Freunde auskommen mussten - sie standen bisher viel zu wenig im Fokus und sollen nicht die Opfer dieser pandemischen Systemkrise werden.

Uns ist jedoch auch bewusst, dass die Umsetzung dieser Vorgaben eine Gratwanderung zwischen der notwendigen Öffnung der KiTas und dem Schutz vor einem Infektionsrisiko ist. Bitte bedenken Sie bei aller scheinbaren neuen Normalität, dass diese Pandemie noch nicht vorbei ist, und dass es der verantwortungsvollen Miwirkung aller bedarf, den für unsere Stadt bisher so glimpflichen Verlauf nicht zu gefährden. Bitte halten Sie sich daher strikt an die Hygieneregeln und beachten Sie bitte auch, dass es in dieser Situation einen noch strengeren Maßstab für den Ausschluss kranker Kinder von der Betreuung bei Auftreten von Krankheitssymptomen geben muss. Kinder dürfen auch dann nicht betreut werden, wenn Familienangehörige nachweislich an CoViD19 erkrankt sind, sich in Quarantäne befinden oder Krankheitssymptone aufweisen.

Wir hoffen, dass die Öffnung der KiTas nicht dazu führt, dass das Infektionsrisiko wieder steigt - und dass der Übergang in den Regelbetrieb zum 01.08.2020 wirklich erfolgen kann.

02.06.2020 - SCHLIESSUNG ALLER SCHULEN BIS ZUM 07.06.2020

Aufgrund des massiven Corona-Ausbruchs am Wochenende vor Pfingsten sind inzwischen in Stadt und Landkreis Göttingen über 200 Menschen als mit dem Virus infiziert getestet worden. Als präventive Vorsichtsmaßnahme hat daher der Krisenstab für Stadt und Landkreis angeordnet, dass sämtliche Schulen im Stadtgebiet und einige Schulen in der näheren Umgebung bis Sonntag, den 07.06.2020. geschlossen bleiben, um ein weitergehendes Ansteckungsrisiko zu minimieren. Das betrifft auch die Notbetreuung an den Schulen UND die Notbetreuungsgruppen im Ganztag.

Wir bitten alle Eltern, die Kinder in unseren Notbetreuungsgruppen haben, ihre Kinder auf jeden Fall zu Hause zu lassen! EINE BETREUUNG FINDET NICHT STATT! Die Schulen und unsere KollegInnen vor Ort werden versuchen, mit Ihnen telefonisch Kontakt aufzunehmen und Sie über das weitere Vorgehen informieren.

Sobald uns weitere aktuelle Informationen vorliegen, werden diese hier veröffentlicht. Die Grundlage der Schließung können Sie auf der Homepage der Stadt Göttingen hier nachlesen.

25.05.2020 - SOMMERSCHLIESSZEIT IM KINDERHAUS e.V. WIRD VERKÜRZT

Die Sommerschließzeit in den Einrichtungen des Kinderhaus wird in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie ausnahmsweise verkürzt. Definitiv geschlossen haben alle KiTas im Zeitraum vom 27.07.2020 bis zum 31.07.2020, die ursprünglich geplanten Schließzeiten eine Woche davor und eine Woche danach entfallen.

Die Verkürzung der Sommerschließzeit erfolgt vor allem im Interesse aller Eltern, deren Kinder in Einrichtungen des Kinderhaus e.V. betreut werden, und die zum allergrößten Teil bereits bis jetzt (Mitte Mai 2020) nicht unerhebliche Teile ihres Jahresurlaubes 2020 einsetzen mussten, um die Betreuung ihrer Kinder zu Hause gewährleisten zu können. Es ist den Eltern nicht zuzumuten, in einer solchen Ausnahmesituation wie der derzeitigen Pandemie auf einer Sommerschließzeit in dem bisherigen Umfang zu bestehen.

Außerdem hatte sich nach einer Besprechung der größeren KiTa-Träger in der Stadt Göttingen (Stadt, ev. Kirche, Kinderhaus e.V., kath. Kirche, Studentenwerk, AWO, ASC) herausgestellt, dass die große Mehrzahl dieser Träger ihre bisher geplanten Sommerschließzeiten aus dem gleichen Grund ebenfalls auf eine Woche verkürzen werden.

19.05.2020 - MASKENPFLICHT AUFGEHOBEN

Die vom Krisenstab der Stadt und des Landkreises Göttingen am 24.04.2020 erlassene Allgemeinverfügung zum verpflichtenden Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist für die über die "Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie" des Landes weiter gefassten Bereiche aufgehoben worden.

Das betrifft insbesondere den Bereich der Schulen, wo bisher auf Schulgrundstücken und auf den Fluren das Tragen einer Maske verpflichtend war, und für die Bring- und Abholsituation in den Notbetreuungsgruppen der KiTas.

Begründet wird diese Aufhebung damit, dass die "pauschalen Vorgaben ... dem regional sehr unterschiedlichen Infektionsgeschehen beziehungsweise den spezifischen örtlichen Bedingungen nicht mehr gerecht" werden.

Obwohl keine Pflicht zum Tragen einer Maske mehr besteht, wird sie weiterhin empfohlen, um die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht zu gefährden und nach Möglichkeit andere Menschen zu schützen. Dieser Empfehlung schließt sich der Kinderhaus e.V. an und bittet alle Eltern und ErzieherInnen, die bisherigen Regelungen in der Bring- und Abholsituation weiter einzuhalten. Für unsere Kooperationschulen im Ganztag bitte ich alle unsere MitarbeiterInnen, sich den von der Schule aufgestellten Empfehlungen zum Tragen einer Maske anzupassen.

13.05.2020 - AUSWEITUNG DER NOTBETREUUNG

Am letzten Wochenende hat die Nds. Landesregierung sehr spontan den vorher angekündigten Zeitrahmen zur Lockerung der Auflagen in der Notbetreuung in Kindertagesstätten geändert. Nach der am 09.05.2020 veröffentlichten Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie können die Notbetreuungsbetreuungsgruppen beginnend ab dem 11.05.2020 vermehrt Kinder aufnehmen, und zwar

  1. bis zu 8 Kinder in Krippengruppen (1-3 Jahre)
  2. bis zu 13 Kinder in Kindergartengruppen (3-6 Jahre)
  3. bis zu 10 Kindern in Hortgruppen (auch JuniorClubs - 6-14 Jahre).

Gleichzeitig wurden per Verordnung auch die biher nur in einer FAQ-Liste geregelten Kriterien zur Aufnahme von Kindern in diese Notbetreuung verändert. Danach dient die Notbetreuung dazu, Kinder aufzunehmen,

  1. bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist,
  2. bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht
    sowie
  3. die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG werden.

Zusätzlich zu den Notbetreuungsgruppen können die Träger für die im nächsten Schuljahr schulpflichtigen Kinder eine zeitlich und räumlich getrennte Förderung in kleinen Vorschulgruppen anbieten. Wie dies von den Einrichtungsträgern gwährleistet werden kann, die ihre eigenen Beschäftigten, die zu den sog. Risiokgruppen nach der Definition des RKI zählen, nach Möglichkeit dadurch schützen sollen, dass sie sie nicht dem direkten Kontakt mit Kindern in der Betreuungssituation aussetzen sollen, bleibt nicht nur diesen schleierhaft. Aus diesem Grund und auch weil in den allermeisnten KiTas einfach die Räume dafür fehlen, wird der Kinderhaus e.V. von der Einrichtung getrennter Gruppen nur für Vorschulkinder absehen.

Alle Vorgaben für die Notbetreuung gelten weiterhin mit der Einschränkung, dass diese "unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen" ist.

Nach einer Übereinkunft der in der Stadt Göttingen tätigen (größeren) Träger von Kindertageseinrichtungen werden die bisher angewandten Kriterien der Aufnahme in die Notbetreuung vorrangig weiter angewendet, sie werden ergänzt um das Kriterium der Schulpflicht im kommenden Schuljahr.

07.05.2020 - ELTERNBEITRÄGE IM MAI 2020

Nachdem für den April 2020 generell keine Elternbeiträge (einschließlich Essensgelder) eingezogen wurden, gilt für den Monat Mai 2020 nun folgende Regelung:

Für Kinder, die KEINE Notbetreuung in Anspruch nehmen (können), werden grundsätzlich KEINE Elternbeiträge erhoben.

Für Kinder, die in einer der Notbetreuungsgruppen aufgenommen worden sind, wird ein Elternbeitrag in Höhe von 50% des regulären Beitrages, der für den Monat März fällig war, erhoben. Dieser Beitrag wird unabhängig von der Anzahl der in Anspruch genommenen Tage bzw. der täglichen Dauer der Notbetreuungsgruppen fällig. Der Einzug dieser reduzierten Elternbeiträge erfolgt zum Zeitpunkt des Einzuges für den Juni 2020.

In welcher Höhe Elternbeiträge für den Monat Juni (und Folgemaonate) erhoben werden, wird rechtzeitig vorher entschieden und bekannt gegeben.

Ein Essensgeld wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht in Rechnung gestellt, da die Belieferung der KiTas mit Essen seit em 16.03.2020 bis auf Weiteres ausgesetzt ist. Sollte sich hieran etwas ändern, werden wir darüber rechtzeitig informieren.

06.05.2020 - ZENTRALES BÜRO ÖFFNET WIEDER ZUM 18.05.2020

Zum 18.05.2020 wird unser zentrales Büro in der Hospitalstraße 7 wieder zu den üblichen Bürozeiten, Montags bis Freitags 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, öffnen. Für den Besuch gelten die allgemeinen Abstandsregeln und ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske.

30.04.2020 - DOCH KEINE MASKENPFLICHT IN DER NOTBETREUUNG

Die Stadt Göttingen hat uns gestern Abend mitgeteilt, dass die Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske ab sofort nun doch nicht für die über sechsjährigen Kinder und die Beschäftigten in den Notbetreuungsgruppen einer Kindertageseinrichtung gilt. Die Beschäftigten sind von uns entsprechend informiert worden und werden die Eltern darauf hinweisen.

Die Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes soll in der nächsten Woche entsprechend geändert werden.

Weiterhin gilt jedoch die Pflicht zum Tragen einer Maske für Beschäftigte und Eltern in der Bring- und Abholsituation einer KiTa.

Abweichend von der Aufhebung der Maskenpflicht in Kindetageseinrichtungen gilt für die Notbetreuungsgruppen des Kinderhaus e.V. in Horten und JuniorClubs, dass in diesen von Kindern und Beschäftigten weiterhin eine Schutzmaske getragen werden muss. Hintergrund dieser Vorgabe ist, dass in Schulen eine generelle Maskenpflicht außerhalb des regulären Unterrichts besteht. Diese Vorgabe gilt natürlich auch für den außerunterrichtlichen Bereich der Schule im Ganztag - es wäre absurd, wenn im Bereich der Jugendhilfe um 15:30 plötzlich alle die Masken absetzen könnten. Hier ist es sinnvoll, ein einheitliches Verhalten zu demonstrieren.

28.04.2020 - MASKENPFLICHT IN NOTBETREUUNG

Wie erst heute Morgen bekannt wurde, und im Gegensatz zu den noch immer auf der Homepage des Nds. Kultusministeriums veröffentlichten "Fragen und Antworten zur Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen"*, hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen am 24.04.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der das Tragen einer "textile[n] Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung" für die "Betreuung hilfebedürftiger Personen und Minderjähriger" verpflichtend vorgeschrieben wird. Die gleiche Verpflichtung gilt für die Begleitung und das Abholen von Kindern in und aus der Notbetreuung. Außerdem gilt die Maskenpflicht für alle Personen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, die eine Notbetreuung besuchen.

Folge dieser Verfügung ist, dass die MitarbeiterInnen in unseren Notbetreuungen ab heute verpflichtet sind, mindestens einfache Masken aus Stoff (die Kanzlerin nennt sie "Community-Masken") zu tragen. Auch die Kinder, die bereits sechs Jahre oder älter sind, müssen diese Maske tragen - das betrifft vor allem unsere Notbetreuungsgruppen in den Schulen bzw. JuniorClubs.

Ich möchte alle Eltern von Kindern, die die Notbetreuungen besuchen, zum einen darum bitten, ihre Kinder darauf vorzubereiten, dass die vertrauten Bezugspersonen ihnen nun mit einer Maske vor dem Gesicht begegnen (vielleicht kann so etwas ja eher spielerisch angegangen werden...?), außerdem bitte ich die Eltern von über sechsjährigen Kindern, das Tragen der Masken mit ihnen für den Besuch der Notbetreuung zu üben, und zum Schluss möchte ich dringend darum bitten, dass auch die Eltern beim Bringen und Abholen der Kinder eine solche Community-Maske nach der Vorgabe der obigen Verfügung tragen. Vielen Dank.

* Hier heißt es:
Besteht eine Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutzes für die Kinder und die Fachkräfte?
Nein, es besteht keine Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutzes. Bei der Entscheidung über das Tragen eines Mundschutzes ist auch zu berücksichtigen, dass kleine Kinder den direkten Kontakt mit den Fachkräften benötigen und häufig auch auf die Wahrnehmung der Mimik und des Ausdrucks der Fachkräfte angewiesen sind, um eine vertrauensvolle Beziehung herzustellen und Gesprochenes einordnen und verarbeiten zu können.
19.04.2020 - KITAS BLEIBEN WEITER GESCHLOSSEN

Das Nds. Kultusministerium hat am Donnerstag, den 16.04.2020 durch eine Pressemitteilung des Kultusministers bekannt gegeben, dass die KiTas abgesehen von einer Notbetreuung bis zum Beginn der Sommerferien (16.07.2020) geschlossen bleiben. In einer weiteren Presseerklärung vom 17.04.2020 heißt es seitens des Ministers nun allerdings, dass dies nur "vorerst" gelte, die weiteren Planungen würden im 2-Wochen-Rhythmus überprüft und bewertet. Vorerst bedeutet mit Berufung auf den § 1a Abs. 4 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020, dass der Betrieb der Einrichtungen zunächst bis zum 06.05.2020 untersagt ist.

Ab Montag, den 20.04.2020 ist die Notbetreuung ausgeweitet worden auf eine Reihe von (exemplarisch) bezeichneten Berufsgruppen. Auch ist die Härtefallregelung für eine Aufnahme um weitere Kriterien ergänzt worden. Grundlage dieser Ausweitung ist der § 1a Abs. 2 Satz 4 der o.g. Verordnung. Hier heißt es, dass "mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig" sein muss.

Nach einer Besprechung der KiTa-Träger mit der Jugendverwaltung der Stadt Götingen gibt es eine gemeinsame Linie für die Aufnahme in die Notbetreuung insofern, dass neben der bisherigen Berücksichtigung von Kindern, von denen mindestens ein Elternteil einem sog. kritischen Infrastrukturbereich (s.u. die Mitteilung vom 16.03.2020) tätig ist, nun auch in absteigender Reihenfolge berücksichtigt werden können:

  • Kinder aus schwierigem sozialen Umfeld
  • Kinder von berufstätigen allein Erziehenden
  • Kinder von Eltern, die beide berufstätig sind und denen mindestens ein Elternteil in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist

Die Vorgabe für den Umfang der Notbetreuung wird insoweit verändert, dass maximal 5 Kinder pro Gruppe betreut werden sollen. Die gesetzlichen Vorgaben des KiTaG müssen dabei nicht zwingend eingehalten werden.

Eltern, die ihren Anspruch anmelden wollen, werden wie bisher gebeten, die Checkliste für die Selbsteinschätzung auf Anspruch einer Notbetreuung im Büro des Kinderhaus e.V., Hosiptalstraße 7, 37073 Göttingen oder per EMail an info@khgoe.de einzureichen. Nach wie vor ist zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung, dass zuvor sämtliche alternative Betreuungsmöglichkeiten geprüft worden sind und uns eine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass keine andere Betreuung gefunden werden konnte. Eine Entscheidung über die Inanspruchnahme trifft der Kinderhaus e.V. als Träger.

Wir sind als Träger der Einrichtungen weiterhin angehalten, die Anfragen nach Notbetreuung äußerst restriktiv zu handhaben, um das Risiko einer Ausbreitung des Coronavirus nach wie vor so gering wie möglich zu halten. Ein (Rechts-)Anspruch auf eine Notbetreuung besteht nicht! Dies hat der Kultusminister in einem Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen am 20.04.2020 noch einmal ausdrücklich bekräftigt. Unser Appell an alle Eltern in unseren KiTas, die eigene Verantwortung für das Wohl aller im Auge zu behalten, gilt uneinschränkt weiter.

18.04.2020 - ZENTRALES BÜRO BLEIBT WEITER GESCHLOSEN

Da die Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit bis mindestens zum 06.05.2020 weiter in Kraft bleiben, bleibt auch unser zentrales Büro in der Hospitalstraße 7 bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

Ab Montag, den 20.04.2020 sind wir Montags bis Freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr wieder verlässlich telefonisch zu erreichen. Ihre Anliegen können Sie natürlich auch weiterhin per EMail an info@khgoe.de an uns loswerden.

Bleiben Sie gesund und passen Sie weiter auf sich auf!

14.04.2020 - ÜBERRASCHUNG IN DER NOTBETREUUNG

Eine gelungene Überraschung stellte die Aktion des Rotary-Clubs Götttingen-Sternwarte dar. In der Woche vor Ostern wurden verschiedene KiTas, die für Kinder von Eltern in den sog. kritischen Infrastrukturbereichen ein Notbetreuung in den KiTas anbieten, mit einem Spiele-Paket, zusammengestellt von der Spieleburg in Göttingen, beschenkt.

Der Rotary-Club möchte mit dieser Aktion zum einen den ErzieherInnen, die für die Kinder in der Notbetreuung da sind, herzlich danken und so einen kleinen Beitrag für ein wenig mehr Abwechslung und Beschäftigung für die Kinder und Erzieher in Ihrer Einrichtung leisten. Gleichzeitig möchte er auch den Göttinger Einzelhandel unterstützen, dem durch die gegenwärtige Situation ja die Kundschaft wegbricht. Ein - wie ich finde - in beide Richtungen gelungenes Projekt.

Vom Kinderhaus e.V. wurden drei KiTas berücksichtigt: die KiTa MPI Am Faßberg, die KiTa Bunsenstraße und die KiTa Nonnenstieg.

Auch von dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an den Rotary-Club. Einige Bilder von der Übergabe der Pakete gibt es hier.

20.03.2020 - BÜROSCHLIESSUNG BIS VORAUSSICHTLICH ZUM 18.04.2020

Auch der Kinderhaus e.V. wird als Vorsichtsmaßnahme gegen eine Übertragung der Infektionswege das zentrale Büro in der Hospitalstraße 7 bis voraussichtlich zum 18.04.2020 schließen.

Wir bitten alle Eltern uns ihre Anliegen am Besten per EMail (info@khgoe.de) mitzuteilen - die telefonische Erreichbarkeit können wir u.U. nicht immer gewährleisten.

Allen Eltern, die bereits von einer KiTa eine Zusage für einen Betreuungsplatz erhalten haben, sichern wir zu, dass dieser Platz sicher ist. Die Versendung der Betreuungsverträge kann sich bedingt durch die aktuelle Situation verzögern.

19.03.2020 - ERSTATTUNG VON ELTERNBEITRÄGEN

Uns erreichen immer mehr Anfragen, ob der Kinderhaus e.V. den Eltern die Elternbeiträge wegen des Ausfalls der Betreuung erlässt. Wir haben uns für folgende Vorgehensweise entschieden:

Die Beiträge für den Monat März sind bereits eingezogen. Eine Rückabwicklung wäre mit einem zu großen organisatorischen Aufwand verbunden. Wir werden jedoch für den Monat April keine Elternbeiträge - und auch kein Essensgeld - einziehen.

16.03.2020 - UNSERE KITAS SIND VOM 16.03.2020 BIS ZUM 18.04.2020 GESCHLOSSEN!

die Landesregierung Niedersachsen hat am Freitag, den 13.03.2020 eine Weisung für das Land Niedersachsen erlassen, in dem der Betrieb sämtlicher Kindertageseinrichtungen, Horte und Kindertagespflege-stellen untersagt wird.

Ausgenommen davon ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen, die auf das notwendige Maß zu begrenzen ist, und die dazu dienen soll, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind.

Dazu gehören:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, im medizinischen Bereich und im pflegerischen Bereich
  • Beschäftigte bei der Polizei, im Rettungsdienst, im Katastrophenschutz und bei der Feuerwehr
  • Beschäftigte im Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsbereich
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen

Die Notbetreuung soll maximal 10%-15% der regulären Belegung der KiTas umfassen. Das oberste Ziel dieses bisher einmaligen Verfahrens ist und bleibt, die Infektionsketten zu unterbrechen. Wir appellieren an alle Eltern in unseren KiTas, die eigene Verantwortung für das Wohl aller im Auge zu behalten!

Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, müssen eine Checkliste für die Selbsteinschätzung auf Anspruch einer Notbetreuung bei uns einreichen (PDF herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und zurück an: Kinderhaus e.V., Hospitalstraße 7, 37073 Göttingen). Eine Entscheidung über die Inanspruchnahme trifft der Kinderhaus e.V. als Träger. Die Träger der Einrichtungen sind angehalten, die Anfragen nach Notbetreuung äußerst restriktiv zu handhaben, ein Anspruch auf eine Notbetreuung besteht nicht!

Kinderhaus e.V.
Hospitalstraße 7
37073 Göttingen

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