Elternbeiträge in unseren KiTas
Die Elternbeiträge im Kinderhaus e.V. sind sozial gestaffelt. Die Sozialstaffelung erfolgt auf der Grundlage des § 20 Nds. KiTaG und der Festlegung im Leitbild des Vereins. Die Sozialstaffel des Kinderhaus e.V. erfolgt grundsätzlich in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße und dem Netto-Einkommen eines Haushaltes. Die Grundsätze unserer sozialen Staffelung der Elternbeiträge sind in Richtlinien festgelegt, die allen Eltern bei Abschluss eines Betreuungsvertrages ausgehändigt werden.
Nach Änderung des Nds. KiTaG vom Juli 2007 mit der Freistellung von den Elternbeiträgen im letzten Kindergartenjahr vor der Schule werden im Kinderhaus e.V. für das letzte Jahr vor Eintritt der Schulpflicht gemäß des neuen § 21 keine Elternbeiträge mehr erhoben. Dies gilt grundsätzlich für alle Betreuungszeiten. Für die sog. "Kann-Kinder" gilt die Beitragsfreiheit rückwirkend, d.h. die Eltern können sich bei vorzeitiger Einschulung die Beiträge durch Vorlage einer Bescheinigung des Kinderhaus e.V. vom Jugendamt der Kommune erstatten lassen. Für Kinder, die für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden und weiterhin eine KiTa besuchen, werden ebenfalls keine Beiträge mehr erhoben.
Die Sozialstaffel gilt für alle KiTas in der Stadt Göttingen und für die Kleine KiTa Hambergstraße, für die KiTa Ulmenstraße in Rosdorf ist nach wie vor die Gemeinde zuständig. Die Staffeln für Göttingen und Rosdorf unterscheiden sich nach ihrer Systematik.
Für die Schulkindergruppen bzw. Horte des Vereins an der Adolf-Reichwein-Schule, der Brüder-Grimm-Schule, der Herman-Nohl-Schule und der Lohbergschule gelten Festbeiträge für die Regelbetreuung.
Essensgeld
In inzwischen fast allen Einrichtungen wird zusätzlich zum Elternbeitrag noch ein gesondertes Essensgeld erhoben. Es beträgt ab Sommer 2007 einheitlich für alle Einrichtungen in Göttingen und Rosdorf 47,00 €. Für diesen konkurrenzlos günstigen Preis wird in den KiTas ab Anfang 2008 Bio-Essen angeboten (Lieferant ist die BioKüche Leinetal). Da das Essensgeld dafür nicht völlig kostendeckend ist, trägt der Kinderhaus e.V. die Differenz aus Eigenmitteln - weil uns ein gesundes Essen für alle KiTas wichtig ist!
Eine Geschwisterkindermäßigung für das Essensgeld gibt es nicht!